Renate Reinberger
Standesbeamtin
Telefon: +43 2279 2332 30
E-Mail: standesamt@kirchberg-wagram.gv.at
Manuela Kührer
Standesbeamtin
Telefon: +43 2279 2332 23
E-Mail: kuehrer@kirchberg-wagram.gv.at
Sabrina Gaubitzer (derzeit in Karenz)
Standesbeamtin
Telefon: +43 2279 2332 23
E-Mail: gaubitzer@kirchberg-wagram.gv.at
Amtszeiten: Mo.-Fr. 07.00-12.00 Uhr
Samstag nur Trauungen, keine Amtszeiten
Adresse: Marktplatz 6, 3470 Kirchberg am Wagram (Gemeindeamt)
Zum Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverband Kirchberg am Wagram gehören 9 Gemeinden: Absdorf, Fels am Wagram, Grafenwörth, Großriedenthal, Großweikersdorf (seit 01.01.2015), Kirchberg am Wagram, Königsbrunn am Wagram und seit 01.01.2023 Rußbach und Stetteldorf am Wagram.
Das Standesamt ist ein „Begleiter für das Leben“. Nach diesem Motto sehen wir uns als eine moderne Dienstleistungseinrichtung und erledigen sämtliche Personenstandsangelegenheiten. Das Standesamt steht Ihnen für Auskünfte zu allen Fragen gerne zur Verfügung.
Dienstleistungen:
Geburt
- Anerkennung der Vaterschaft
- Geburtsurkunden
- Namensänderungen
- Obsorgeerklärungen (nur beim Geburtsstandesamt)
Heirat | eingetragene Partnerschaft
- Ehefähigkeitszeugnisse für die Heirat im Ausland
- Ermittlung der Ehefähigkeit
- Eheschließungen
- Eingetragene Partnerschaften
- Heiratsurkunden / Partnerschaftsurkunden
- Namensänderungen
- Personenstandsbestätigungen
- Wiederannahme eines früheren Familiennamens
Sterbefall
- Sterbeurkunden
Eines der freudigsten und festlichsten Ereignisse eines Paares ist die Eheschließung oder Verpartnerung. Gerade in dieser Hinsicht hat Kirchberg am Wagram wirklich viel zu bieten. Ein moderner Trauungssaal in blau/gold bietet den festlichen Rahmen für die standesamtliche Zeremonie. Bei der Gestaltung gehen wir gerne auf die Wünsche des Paares ein und helfen bei der Auswahl von passenden Texten und Musikstücken.
Eine standesamtliche Feier, ist nicht nur in den Trauungssälen möglich. Als weitere Serviceleistung kann die Zeremonie auch an einem von Ihnen gewünschten Ort, in einer der verbandsangehörigen Gemeinden, geschlossen werden. Da dieser Ort dem Anlass entsprechen soll, besprechen Sie Ihre Wünsche mit Ihrer/Ihrem Standesbeamtin/en.
Gerne reservieren wir Ihren Wunschtermin für Sie, wenn Sie uns diesen rechtzeitig bekanntgeben.
Unterlagen für Eheschließung und eingetragene Partnerschaften:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- amtlicher Lichtbildausweis
- Verleihungsdekret d. BM oder d. FH bei akademischen Titeln
Geschiedene haben zusätzlich mitzubringen:
- Heiratsurkunde der letzten Eheschließung / Verpartnerung
- Scheidungsbeschluß oder –urteil (versehen mit Rechtskraftstempel) der letzten Eheschließung / Verpartnerung
Verwitwete haben zusätzlich mitzubringen:
- Heiratsurkunde der letzten Eheschließung / Verpartnerung
- Sterbeurkunde des letzten Partners
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
- Geburtsurkunde des Kindes (in der der Vater eingetragen ist)
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes (wenn bereits vorhanden)
- gegebenenfalls Anerkennung der Vaterschaft
Fremde Staatsangehörige/Im Ausland geborene Personen:
Abhängig vom Herkunftsland sind weitere Unterlagen notwendig. Grundsätzlich gilt jedoch:
- Reisepass
- Auszug aus dem Geburtenbuch (nicht älter als 6 Monate bis zum Hochzeitstermin) oder Geburtsurkunde, internationale Urkunde oder auf Deutsch übersetzt
- Ehefähigkeitszeugnis, Ledigkeitsbescheinigung (nicht älter als 6 Monate), internationale Urkunde oder auf Deutsch übersetzt
- Nachweis des Wohnsitzes, wenn dieser im Ausland liegt (Meldezettel)
Alle Urkunden aus dem Ausland sollten entweder internationale Urkunden sein oder müssen auf Deutsch übersetzt werden und müssen die erforderlichen Beglaubigungen oder Apostillen (je nach Land verschieden) aufweisen.
Bitte beachten Sie in diesem Fall auch den oft wesentlich längeren Zeitraum, den Sie für die Beibringung aller Unterlagen benötigen.
Staatsbürgerschaftsverband
Telefon: +43 2279 2332 30
Amtszeiten: Mo.-Fr. 07.00-12.00 Uhr
E-Mail: standesamt@kirchberg-wagram.gv.at
Adresse: Marktplatz 6, 3470 Kirchberg am Wagram (Gemeindeamt)
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist in Österreich das einzige Dokument, das die Zugehörigkeit einer Person zum Staate Österreich nachweist. Ein Staatsbürgerschaftsnachweis ist unbefristet gültig. Auch bei Namensänderungen ( z.B. nach einer Eheschließung) muss kein neuer Staatsbürgerschaftsnachweis mehr ausgestellt werden.
Seit dem 1.11.2013 kann bei jeder Staatsbürgerschaftsbehörde in Österreich, unabhängig vom Wohnsitz, ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt werden.
Notwendige Unterlagen für erstmalige Ausstellung:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter (und des Vaters)
- ggf. Heiratsurkunde der Eltern