Sehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!
Die Gemeinderatssitzung fand aufgrund der aktuellen Situation und der einzuhaltenden Sicherheitsmaßnahmen in der Wagramhalle statt. Deren Tagesordnung war unter anderem geprägt von Neuwahlen und Besetzungen in verschiedenste Gremien und Verbände. Ich darf Ihnen in gewohnter Form einen Überblick über diese Gemeinderatssitzung geben und über aktuelle Informationen berichten.
Sitzungsprotokoll vom 12. Dezember 2019
Die Protokolle der Gemeinderatssitzung vom 12. Dezember 2019 wurden genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Prüfbericht vom 04. Mai 2020
Dem Gemeinderat wurde der Bericht des Prüfungsausschusses vom 04. Mai 2020 zur Kenntnis gebracht.
Rechnungsabschluss 2019
Der Gemeinderat hat den Rechnungsabschluss für das Jahr 2019 genehmigt. Dieser weist im ordentlichen Haushalt Einnahmen und Ausgaben in Höhe von € 10.095.069,74 aus. Die Investitionen im außerordentlichen Haushalt belaufen sich auf € 3.404.383,37.
Jahresanfang | Jahresende | |
Schuldenstand | € 8.505.411,76 | € 7.983.053,21 |
Haftungen | € 1.155.700,00 | € 1.006.885,31 |
Rücklagen | € 804.267,78 | € 1.454.767,87 |
Entwicklung des Schuldenstandes
{AimyChartsBar}
2012; Schulden; 12091778.06€;#8AB325
2013; Schulden; 11367593.60€
2014; Schulden; 10818544.66€
2015; Schulden; 10122515.72€
2016; Schulden; 9577681.91€
2017; Schulden; 9033096.19€
2018; Schulden; 8505411.76€
2019; Schulden; 7983053.21€
{/AimyChartsBar}
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes
27. Änderung: KG Kirchberg am Wagram und KG Neustift im Felde, Festlegung der Widmungen Zentrumszone, Zentrumszone mit Handelseinrichtung und Freigabe einer Aufschließungszone
Abstimmungsergebnis: einstimmig
28. Änderung: Geringe Anpassungen an Baulandbereichen aufgrund des Naturstandes in folgenden Katastralgemeinden: KG Kirchberg am Wagram, KG Engelmannsbrunn, KG Kollersdorf, KG Mallon, KG Mitterstockstall, KG Oberstockstall und KG Unterstockstall
Abstimmungsergebnis: 22 Stimmen dafür, 1 Stimmenthaltung (GR Markus Hofbauer)
Bildung von Gemeinderatsausschüssen und Wahl der Vertreter
Finanz- und Wirtschaftsausschuss (Vorsitz ÖVP)
GGR Mag. Markus Ecker (ÖVP), Vbgm. Erwin Mantler (ÖVP), GGR Franz Aigner (ÖVP), GR DI Joachim Brodesser (ÖVP), GR Christine Artner (SPÖ)
Ausschuss für Kultur, Tourismus und Soziales (Vorsitz ÖVP)
GGR Franz Aigner (ÖVP), GGR Maria Schneider (ÖVP), GR Mag. Bettina Sammer (ÖVP), GR Karl Zimmermann (ÖVP), GR Alfred Kink (SPÖ)
Ausschuss für Sport, Jugend und Freizeitgestaltung (Vorsitz ÖVP)
Vbgm. Erwin Mantler (ÖVP), GGR Josef Renner (ÖVP), GR Nikolai Breitschopf (ÖVP), GR Mag. Bettina Sammer (ÖVP), GGR Christian Dreschkai (SPÖ)
Ausschuss für Umwelt, Abfall- und Wasserwirtschaft (Vorsitz SPÖ)
GR Martin Unbekannt (SPÖ), GGR Ing. Gerhard Ehn (ÖVP), GGR Maria Schneider (ÖVP), GR Franz Preisinger (ÖVP), GR Christoph Ortner (ÖVP)
Wahl der Vertreter in die Schulgemeinden
Volksschulgemeinde Königsbrunn am Wagram
Karl Ecker (ÖVP)
Volksschulgemeinde Kirchberg am Wagram
Vbgm. Erwin Mantler (ÖVP), GGR Markus Ecker (ÖVP), GR Nikolai Breitschopf (ÖVP), GR Ing. Martin Kitzler (ÖVP), GR Mag. Bettina Sammer (ÖVP), GR Carina Kaserbacher-Würz (ÖVP), Michael Schob (SPÖ), GR Sabine Reiser (FPÖ)
Neue NÖ Mittelschulgemeinde Kirchberg am Wagram
Vbgm. Erwin Mantler (ÖVP), GGR Markus Ecker (ÖVP), GR Nikolai Breitschopf (ÖVP), GR Ing. Martin Kitzler (ÖVP), GR Mag. Bettina Sammer (ÖVP), Michael Schob (SPÖ)
Unterteilung des Gemeindegebietes in Ortsteile und Bestellung der Ortsvorsteher
Gemäß § 40 NÖ Gemeindeordnung kann der Gemeinderat den Verwaltungssprengel des Gemeindegebietes in Ortsteile unterteilen, wenn dies zweckmäßig und im Interesse der Verwaltung gelegen ist.
Der Gemeinderat hat folgende Ortsteile festgelegt:
Kirchberg am Wagram (= die KG Kirchberg am Wagram, der in der KG Neustift im Felde gelegene Teil nördlich der Bahn, der in der KG Mitterstockstall gelegene Teil im Bereich des Mühlweges, der in der KG Oberstockstall gelegene Teil nördlich der Kirchenfeldgasse), Altenwörth und Gigging, Dörfl, Engelmannsbrunn, Kollersdorf und Sachsendorf, Mallon, Mitterstockstall (ausgenommen Mühlweg), Neustift im Felde (ausgenommen nördlich der Bahn), Oberstockstall (ausgenommen nördlich der Kirchenfeldgasse), Unterstockstall und Winkl.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat folgende Ortsvorsteher bestellt:
Kirchberg am Wagram: Vbgm. Erwin Mantler
Altenwörth und Gigging: GGR Maria Schneider
Dörfl: GR Nikolai Breitschopf
Engelmannsbrunn: GR Franz Schenk
Kollersdorf und Sachsendorf: GGR Josef Renner
Mallon: Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt
Mitterstockstall: GGR Mag. Markus Ecker
Neustift im Felde: GR Norbert Markl
Oberstockstall: GR Ing. Martin Kitzler
Unterstockstall: GR Franz Preisinger
Winkl: GR DI Joachim Brodesser
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Donauhochwasserschutz Wasserverband Tullnerfeld-Nord
Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt (ÖVP), GGR Josef Renner (ÖVP), GGR Maria Schneider (ÖVP), GR DI Joachim Brodesser (ÖVP), GR Alfred Kink (SPÖ)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemeindeabwasserverband Wagram – Nördliches Tullnerfeld
Verbandsversammlung: Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt
Vorstand: Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt (ÖVP), GGR Franz Aigner (ÖVP), GGR Maria Schneider (ÖVP), GGR Ing. Gerhard Ehn (ÖVP), GR Martin Unbekannt (SPÖ) Prüfungsausschuss: GR Franz Schenk (ÖVP), GR Alfred Kink (SPÖ)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemeindeverband Wasserversorgung Wagram – Nördliches Tullnerfeld
Verbandsversammlung: Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt
Vorstand: Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt (ÖVP), GGR Ing. Gerhard Ehn (ÖVP), GR Franz Schenk (ÖVP), GR Norbert Markl (ÖVP), GR Nikolai Breitschopf (ÖVP), GR Christoph Ortner (ÖVP), GGR Christian Dreschkai (SPÖ)
Prüfungsausschuss: GGR Maria Schneider (ÖVP), GR Ing. Martin Kitzler (ÖVP), GR Markus Hofbauer (FPÖ)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Verbandsversammlung des Gemeindeverbandes für Abfallbeseitigung im Bezirk Tulln
Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt (ÖVP), GGR Christian Dreschkai (SPÖ)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gemeindeverband der Musikschule Region Wagram
Verbandsversammlung: Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt (ÖVP)
Vorstand: Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt (ÖVP), GGR Franz Aigner (ÖVP)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Krampugraben Wasserverband
GR Franz Preisinger (ÖVP), GR Franz Schenk (ÖVP)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Verein Tourismus & Regionalentwicklung Region Wagram
Vorstand: Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt (ÖVP), GGR Franz Aigner (ÖVP), GGR Maria Schneider (ÖVP)
Delegierte: GR Christoph Ortner (ÖVP), GR Mag. Bettina Sammer (ÖVP), GR Karl Zimmermann (ÖVP), GR Christine Artner (SPÖ)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Regionalentwicklungsverein Donau NÖ-Mitte
Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt (ÖVP)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Wirtschaftspark Wagramland GmbH
Vorstand: Bgm. Ing. Wolfgang Benedikt (ÖVP)
Beiräte: GGR Mag. Markus Ecker (ÖVP), GGR Franz Aigner (ÖVP), GR Markus Hofbauer (FPÖ)
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Umweltgemeinderat: GGR Ing. Gerhard Ehn (ÖVP)
Jugendgemeinderat: GR Christoph Ortner (ÖVP)
Bildungsgemeinderat: GGR Franz Aigner (ÖVP)
Bildungsbeauftragter: OSR i.R. Walter Mayerhofer
Sicherheitsgemeinderat: GGR Christian Dreschkai (SPÖ)
Zivilschutzbeauftragter: Andreas Dampier, Mallon 52
Energiebeauftragter: DI Thomas Wolf, Kirchenfeldgasse 13, Kirchberg am Wagram
Klimabündnisbeauftragte: Karin Nimmervoll, Neustift im Felde 65
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Ortsvertreter gemäß NÖ Grundverkehrsgesetz 2007
Die Ortsvertreter haben die Grundverkehrsbehörde und die Bezirksbauernkammer bei der Ermittlung von Interessenten und des ortsüblichen Verkehrswertes zu unterstützen. Die Ortsvertreter müssen mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und Landwirte sein.
KG Altenwörth – Gigging
Ortsvertreter: Payer Markus, Winklerstraße 16, Gigging
Ortsvertreterstellvertreter: Michael Schwaiger, Winklerstraße 14, Gigging
KG Dörfl
Ortsvertreter: Franz Burger, Dörfl, Im Ursprung 18
Ortsvertreterstellvertreter: Herbert Heiss, Dörfl, Im Ursprung 7
KG Engelmannsbrunn
Ortsvertreter: Anton Eckart, Engelmannsbrunn, Kapellenberg 41
Ortsvertreterstellvertreter: Christian Mantler, Engelmannsbrunn, Kapellenberg 23
KG Kirchberg am Wagram
Ortsvertreter: Ludwig Ehn, Oberstockstall, Alchemistenstraße 11
Ortsvertreterstellvertreter: Fritz Salomon, Oberstockstall, Ringstraße 1
KG Kollersdorf
Ortsvertreter: Josef Grill, Kollersdorf 37
Ortsvertreterstellvertreter: Josef Renner, Sachsendorf 28
KG Mallon
Ortsvertreter: Adolf Ertl, Mallon 33
Ortsvertreterstellvertreter: Erwin Bauer, Mallon 18
KG Mitterstockstall
Ortsvertreter: Christoph Daschütz, Mitterstockstall 38
Ortsvertreterstellvertreter: Karl Bauer, Mitterstockstall 27
KG Neustift im Felde
Ortsvertreter: Karl Zimmermann, Neustift im Felde 32
Ortsvertreterstellvertreter: Manfred Daschütz, Neustift im Felde 116
KG Oberstockstall
Ortsvertreter: Claus Bauer, Oberstockstall, Alchemistenstraße 43
Ortsvertreterstellvertreter: Johann Würger, Oberstockstall, Schlossbergstraße 1
KG Unterstockstall
Ortsvertreter: Karl Ecker, Unterstockstall, Ringgasse 3/2
Ortsvertreterstellvertreter: Anton Mörtl jun., Unterstockstall, Herrenstraße 25
KG Winkl
Ortsvertreter: Thomas Riedl, Winkl 25
Ortsvertreterstellvertreter: Leopold Grill, Winkl 37
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abwasserbeseitigung
Der Gemeinderat hat die Annahme eines Förderungsvertrages mit dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus betreffend Erweiterung des Regenwasserkanales in Neustift im Felde (Bauabschnitt 15) genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Grundverkäufe
Der Gemeinderat hat einen Grundverkauf in Engelmannsbrunn im Ausmaß von 43 m2 (€ 40,- pro m2) und in Kollersdorf im Ausmaß von 148 m2 (€ 30,- pro m2) und die Übernahme von Trennstücken im Gesamtausmaß von 21 m2 in das Öffentliche Gut beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sportpark Zufahrt
Auf der Südseite der Zufahrtsstraße zum Sportpark wurde entlang der Fahrbahn eine Baumallee ausgepflanzt. Da der laut Kulturflächenschutzgesetz vorgegebene Mindestabstand zum angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Grundstück nicht gegeben ist, aber der Baumbestand aus Gründen des Ortsbildes jedoch unbedingt erhalten werden soll, hat der Gemeinderat mit dem Eigentümer eine Duldungsvereinbarung abgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: 16 Stimmen dafür, 2 Stimmen dagegen (GR Norbert Markl, GR Sabine Reiser), 5 Stimmenthaltungen (GGR Christian Dreschkai, GR Christine Artner, GR Alfred Kink, GR Martin Unbekannt, GR Markus Hofbauer)
Übernahme in das Öffentliche Gut, KG Winkl
Im Ortsgebiet von Winkl soll im Zuge einer Baulanderschließung eine Zufahrtsstraße geschaffen werden. Der Gemeinderat hat den Beschluss gefasst, Grundflächen im Gesamtausmaß von 1.287 m2 in das Öffentliche Gut zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis: 17 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen (GGR Christian Dreschkai, GR Christine Artner, GR Alfred Kink, GR Martin Unbekannt, GR Markus Hofbauer, GR Sabine Reiser)
Durch eine geringfügige Verschiebung der Zufahrtsstraße wird für eine Fläche im Ausmaß von 38 m2 eine Grundablöse in Höhe von € 1.140,- geleistet.
Abstimmungsergebnis: 15 Stimmen dafür, 7 Stimmen dagegen (GGR Josef Renner, GGR Christian Dreschkai, GR Christine Artner, GR Alfred Kink, GR Martin Unbekannt, GR Markus Hofbauer, GR Sabine Reiser), 1 Stimmenthaltung (GGR Maria Schneider)
Fuhrpark
Der Gemeinderat hat den Ankauf eines neuen Rasenmähtraktors von der Firma Ortner aus Kollersdorf beschlossen.
Kosten (abzüglich Skonto und Rücknahme des defekten Gerätes): € 49.819,20 inkl. 20 % MwSt,
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Turnsaal und Musikvereinshaus
Der Gemeinderat hat folgende Aufträge vergeben:
- Baumeister: Firma Swietelsky AG, Horn
Kosten: € 943.313,06 inkl. MwSt. - Schwarzdecker/Spengler: Firma Marecek GmbH, Kirchberg am Wagram
Kosten: € 128.939,93 inkl. MwSt. - Zimmerer: Firma Lieb Bau Weiz GmbH, St. Ruprecht
Kosten: € 791.272,31 inkl. MwSt. - Bautischler: Firma Alois Svoboda GmbH, Krems
Kosten: € 247.760,64 inkl. MwSt. - Fördertechnik: Firma Otis GmbH, Wr. Neudorf
Kosten: € 33.792,00 inkl. MwSt. - Elektroinstallation: Firma Kolar & Sohn GesmbH, Kirchberg am Wagram
Kosten: € 232.960,44 inkl. MwSt. - Haustechnik: Firma Lemp Energietechnik, Krems
Kosten: € 433.777,36 inkl. MwSt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Sondernutzung Öffentliches Gut
Der Gemeinderat hat einen Nachtrag zum Sondernutzungsvertrag vom 27.6.2019 für das Grundstück 604/48, Öffentliches Gut, KG Neustift mit der MERU KaW Projektentwicklungs GmbH genehmigt. Damit wird dem Gebrauchsberechtigten die Errichtung eines Werbepylons gestattet.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Beschlüsse des Gemeindevorstandes vom 28. April 2020
- Sanierung des Kinderplanschbeckens im Freibad
Kosten: € 13.657,92 inkl. MwSt. - Abbruch der Brückenwaage in Neustift (ehem. Rübenlagerplatz), Fa. Kruplak
Kosten: € 4.200,- inkl. MwSt. - Erweiterung der Aschesauganlage im Heizwerk
Kosten: € 8.784,- inkl. MwSt. - Durchführung von Kanalreinigungsarbeiten, Fa. Hydro Ingenieure
geschätzte Kosten: ca. € 6.000,- inkl. MwSt. - Außenbeschattung im Kindergarten Kirchberg am Wagram
Kosten: € 7.097,10 inkl. MwSt. - Anschluss des Turnsaals und Musikvereinshaus an das Heizwerk, Fa. ATG Anlagentechnik GmbH
Kosten: € 11.943,26 inkl. MwSt. - Behebung eines Gesimseschadens in der ehemaligen Schule Engelmannsbrunn, Firma Kraft Bau GmbH
Kosten: € 6.945,60 inkl. MwSt. - Hinterfüllen einer Kellerröhre in Oberstockstall zwecks Absicherung der darüber liegenden Gemeindestraße, Fa. Sedlmayer GesmbH
Kosten: € 13.170,- inkl. MwSt. - Ankauf von Radständern für den Sportpark
Kosten: € 485,64 inkl. MwSt. - Nachpflanzungen von Bäumen in der keltischen Baumreihe, in der Lindenallee sowie im Kindergarten und am Marktplatz, Fa. Praskac
Kosten: € 2.775,60 inkl. MwSt. - Anschaffung einer stationären Geschwindigkeitsanzeige für Unterstockstall
Kosten: € 1.989,60 inkl. MwSt. - Jährliche Wartung der Notlichtzentrale beim Sportpark, Fa. Kolar
Kosten: € 1.031,40 inkl. 20 % MwSt. - Konzert am 27. September um 15 Uhr in der Pfarrkirche Kirchberg am Wagram zum Beethovenjahr 2020 und Anbringung einer Gedenktafel bei der Beethovenstiege
- Verschiebung von Auftragsvergaben Aufgrund zu erwartender Einnahmenverluste werden folgende Investitionen in Höhe von € 467.000,- auf 2021 verschoben: Sanierung des Sportbodens in der Wagramhalle, Kürzungen im Straßenbauprogramm, Außenbeschattung am Gemeindeamt
Abstimmungsergebnis aller Vorstandsbeschlüsse: einstimmig
Informationen
Stellenausschreibungen
Bei der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram gelangen der Dienstposten eines/einer Verwaltungsbediensteten in der Gemeindeverwaltung (40 Wochenstunden) und am Standesamt (20 Wochenstunden) zur Besetzung. Die Bewerbungsfristen enden am 29. Mai 2020. Die Ausschreibungen sind auf den Anschlagtafeln und auf der Gemeindehomepage kundgemacht.
Baubeginn für die Fischwanderhilfe in Altenwörth
Aufgrund der Bauarbeiten für die Fischwanderhilfe kommt es zu massiven Einschränkungen bei der Benützung des Steges bzw. der Kraftwerksüberfahrt. Der Donauradweg am nördlichen (linken) Donauufer zwischen Donaubrücke Traismauer und Altenwörth sowie die Überfahrt über den Steg nach Altenwörth wurden von der ausführenden Firma gesperrt. Dies bedeutet, dass der gewohnte Spaziergang und die Fahrradrunde kaum oder nur sehr begrenzt während der Bautätigkeiten stattfinden können. Während der Grabungsarbeiten für das neue Gerinne und der Brückenerrichtung ist eine Überfahrt natürlich ausgeschlossen. Ebenso machen Haftungsfragen und Gefahrensituationen bei einem Projekt dieser Größenordnung weitreichende Absperrungen notwendig.
Trotzdem ist die Gemeinde an den Verbund herangetreten, um zeitweilige Überfahrten zu erwirken. Der Verbund als Auftraggeber und die Baufirma prüfen nun, ob in Abhängigkeit der Bauphasen und des Baufortschrittes teilweise Überfahrten über den Steg ermöglicht werden können.
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Verbrennen von Materialen im Freien
Grundsätzlich sollte jeder nach Möglichkeit alles tun, was das Entstehen eines Brandes oder einer Gefahr verhindert. Abgesehen von der Brandgefahr, sind auch Belästigungen Dritter durch Rauch und üble Gerüche, soweit dies möglich ist, zu vermeiden. Das Verbrennen von Materialen außerhalb dafür bestimmter Anlagen ist, im Gegensatz zur allgemeinen Meinung, in der Regel nicht erlaubt, selbst wenn es sich um biogenes Material (Grünschnitt) handelt. Eine Ausnahme bildet das Lagerfeuer und Grillfeuer, welche ausschließlich mit trockenem unbehandeltem Holz oder mittels Holzkohle beschickt werden dürfen. Weitere Ausnahmen sind z.B. Brauchtumsfeuer.
Das Verbrennen von Materialien außerhalb von Anlagen ist in verschiedenen Rechtmaterien geregelt, wobei das Grundsatzgesetz das Bundesluftreinhaltegesetz darstellt. Auf Landesebene gibt es weiters das NÖ Feuerwehrgesetz, NÖ Ausnahmeverordnung und NÖ Sicherheitsvorkehrungen für das Verbrennen.
Es wird daher im Sinne der Brandverhütung ersucht, jegliches Verbrennen von Materialien im Freien, mit Ausnahme des Grill- und Lagerfeuers, zu unterlassen.
Parken auf dem Gehsteig
Wie der Name schon sagt ist der Gehsteig zum Gehen für den Fußgängerverkehr und nicht für das Parken des Kraftfahrzeuges gedacht. Besonders ältere Personen und die Kinder werden dadurch einem unnötigen Risiko ausgesetzt. Nämlich dann, wenn diese den Gehsteig verlassen und die Fahrbahn benützen müssen. Bitte bedenken Sie dabei, dass ein Kinderwagen, Rollstuhl, Rollator oder Spielzeugräder rund 90 cm Durchfahrtsbreite benötigen.
Rechtlich ist das Parken auf Gehsteigen in der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) geregelt. Hier steht unter § 8 Abs.4: „Die Benützung von Gehsteigen, Gehwegen und Schutzinseln mit Fahrzeugen aller Art, ..., ist verboten.“
Es wird daher im Sinne der Verkehrssicherheit ersucht, das Parken auf dem Gehsteig zu unterlassen.
Initiative notfallmama - Betreuung für erkrankte Kinder zu Hause
Wenn ein Kind krank ist und man dringend in die Arbeit muss, unterstützt der Verein KiB Familien und organisiert eine „Notfallmama“. Am 24. Jänner 2020 fand dazu ein Vortrag für Eltern im „ICH DU WIR“ Eltern-Kind-Zentrum in Kirchberg am Wagram statt. Der Verein KiB ist die Feuerwehr für die Betreuung von Kindern zu Hause durch eine Notfallmama, wenn ein Familienmitglied erkrankt ist. Diese Form der Unterstützung wird von immer mehr Eltern genutzt. Auch wenn Eltern kurzfristig und plötzlich erkranken und Hilfe bei der Betreuung der Kinder benötigen, kann das Angebot der Notfallmamas in Anspruch genommen werden. Auch in Kirchberg am Wagram und Umgebung unterstützen Notfallmamas aus der Region Familien rasch und unkompliziert. Kontaktieren Sie uns bei Interesse oder auch falls Sie selber Familien als Notfallmama unterstützen möchten, gerne per Telefon oder E-Mail.
Verein KiB children care
Initiative notfallmama
Österreich weit täglich 24 Stunden erreichbar Tel:0664/6203040
E-Mail: info@notfallmama.or.at
Facebook: @KiBchildrencare notfallmama.or.at
Verpflichtende Kennzeichnung und Registrierung von Hunden
Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde ihren Besitzern rückführen zu können, besteht für jeden Hundehalter die verpflichtende Kennzeichnung (chippen) und Registrierung seines Hundes in der österreichweiten Heimtierdatenbank. Die Kennzeichnung per Chip führt jeder Tierarzt durch, die Registrierung in der Heimtierdatenbankkann kann vom Hundehalter auch selber online durchgeführt werden.
Baum- und Strauchbewuchs an öffentlichen Straßen
Sowohl Ziersträucher, Hecken oder Bäume bzw. deren Äste und Zweige, die in den Verkehrsraum der Straße ragen, stellen ein Hindernis für alle Verkehrsteilnehmer dar und gefährden auch die Verkehrssicherheit. Ebenfalls trifft es, mit älteren Personen und Kindern, die schutzwürdigste Gruppe, wenn diese vom Gehsteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Des Weiteren können aufgrund entstandener Beschädigungen (z.B. Lackkratzer, kaputte Jacke, ...) zivilrechtliche Haftungsfragen abgeleitet werden. Unter den Begriff Straße fallen neben den Landesstraßen auch alle Gemeindestraßen (sowie Wege) und Gehsteige. Der Verkehrsraum umschließt dabei die gesamte Fahrbahn und Gehflächen.
Auch dies ist rechtlich in der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960) geregelt.
Unter § 91 Abs.1 ist zu lesen: „Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, z. B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.“
Es wird daher im Sinne der Verkehrssicherheit ersucht, jeglichen Grünwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum zu entfernen.