Entschuldigt abwesend: GGR Christian Dreschkai, GRin Christine Artner
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 06. September 2022 wurde ohne Einwendungen genehmigt.
Dem Gemeinderat wurden die Berichte des Prüfungsausschusses vom 20. September 2022 und 06. Dezember 2022 zur Kenntnis gebracht.
Dem Gemeinderat wurde der Bericht der Abteilung Buchhaltung Revision des Landes NÖ zur durchgeführten Rechnungsabschluss und Gebarungsprüfung vom 17. November 2022 zu den Jahren 2017 bis 2021 zur Kenntnis gebracht.
Der Gemeinderat hat die bestehende Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten abgeändert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Steigenden Ertragsanteilen stehen hohe Energiekosten und ein steigendes Zinsniveau im kommenden Jahr gegenüber. Im Gesundheits- und Sozialbereich erhöhen sich die Ausgaben geringer als in den Jahren zuvor. Nach eingehender Beratung hat der Gemeinderat den Voranschlag 2023 inklusive Dienstpostenplan und mittelfristigem Finanzplan mit folgenden Eckdaten beschlossen:
Größere Projekte: Erweiterung des NÖ Landeskindergartens Kirchberg am Wagram, Leitungsinformationssystem für Kanal und Wasser – Bauabschnitt 2, Erweiterung der Abwasserbeseitigungsanlage und Wasserversorgung
Jahresanfang | Jahresende | |
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Schuldenstand | € 6.816.600,00 | € 7.132.600,00 |
Haftungen | € 565.000,00 | € 417.400,00 |
Rücklagen | € 357.000,00 | € 257.000,00 |
Entwicklung des Schuldenstandes
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Gemeinde errichtet gemeinsam mit dem Land NÖ und der ASFINAG eine weitere Park & Drive Anlage im Gemeindegebiet; diesmal in der KG Kollersdorf. Die erste Ausbaustufe der Anlage wird im Bereich der Zufahrt zur Arena Wagram auf der Nebenfahrbahn der Bundesstraße B34 errichtet.
Die gesamten Errichtungskosten werden zu 50 % von der ASFINAG und zu 50 % vom Land NÖ getragen. Nach Baufertigstellung übernimmt die Gemeinde die bauliche und betriebliche Erhaltung der Park & Drive Anlage.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat den Verkauf einer Teilfläche vom Grundstück 1988/4, KG Engelmannsbrunn, im Ausmaß von 21 m2 zum Preis von € 40,–/m2 an Susanne und Dieter Fritz, Dorfstraße 7, 3470 Engelmannsbrunn beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Vom Gemeinderat wurde der Beschluss gefasst, zur Errichtung von Rückhaltemaßnahmen bei Starkregenereignissen, das Grundstück 102, KG Mitterstockstall, im Ausmaß von 1.140 m2 zum Preis von € 15,–/m2 von Frau Herta Waltner aus 3470 Ottenthal zu erwerben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Donau Niederösterreich Tourismus GmbH hat der Gemeinde die Rastund Ruheelemente beim Rastplatz vor der Kraftwerksüberfahrt in Altenwörth zum Preis von einem Euro zum Kauf angeboten. Mit Beschluss des Gemeinderates übernimmt die Gemeinde die Instandhaltung sowie die Pflege der Rast- und Ruheelemente. Die Bewirtschaftung und die Erhaltung des Rastplatzes obliegen somit der Gemeinde.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat beschlossen, sozial bedürftigen Gemeindebürgern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2022/2023 in Höhe von € 200,– unter Zugrundelegung der vom Land Niederösterreich erlassenen Richtlinien, zu gewähren. Über Ersuchen des Amtes der NÖ Landesregierung wird mitgeteilt, dass auch das Land Niederösterreich einen Heizkostenzuschuss in Höhe von € 150,– und eine NÖ Sonderförderung zum Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 150,– gewährt. Diese Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung. Die Anträge sind bei der Gemeinde einzureichen.
Anträge können bis 31. März 2023 gestellt werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 10.000,00 für die Ortsverschönerungen bewilligt. Tätigkeits- und Kassenberichte sind vorzulegen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat folgende Förderungen gewährt:
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Für Treibstoffvergütung, Fahrzeugerhaltung, Jugendförderung und Bekleidung hat der Gemeinderat allen Feuerwehren der Gemeinde für das Jahr 2022 Fördermittel in Höhe von insgesamt € 25.325,59 bewilligt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Gewährung einer Subvention in Höhe von € 2.303,40 (= € 0,60 je Hauptwohnsitz) an das Abschnittsfeuerwehrkommando Kirchberg am Wagram für Neuanschaffungen und zur Deckung der laufenden Kosten.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Mit Anfang des Jahres 2023 wird der bisherige Betreiber der Post Partnerstelle den Betrieb einstellen. Dies würde das Ende für ein seit 10. Mai 1831 bestehendes Service in der Gemeinde bedeuten.
Die Gemeinde hat nach Gesprächen mit der Österreichischen Post AG schnell den Beschluss gefasst, dass ein Erhalt der Postdienststelle und Aufrechterhaltung der Services unumgänglich sei. Nach öffentlicher Ausschreibung zur Bewerbung um Übernahme durch einen neuen privaten Betreiber, hat der Gemeinderat nunmehr beschlossen, dass die Gemeinde selbst zukünftig als Post Partner die Postdienstleistungen am bestehenden Standort Marktplatz 28 ohne Unterbrechung fortführen wird.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Für den Neubau des Feuerwehrgebäudes hat die Gemeinde einen Ideenwettbewerb veranstaltet und dazu dreizehn Planungsbüros eingeladen. Die Aufgabe bestand in der Erstellung eines Planungskonzeptes mit Eingliederung am neuen Standort neben dem Sportpark und der neuen Ortsstelle Rotes Kreuz Niederösterreich. Insgesamt wurden sechs Projektkonzepte entwickelt und Mitgliedern der Feuerwehr und dem Gemeindevorstand präsentiert. Aus den vorgestellten Projekten wurde für eine vertiefende Konzeptionierung jenes von Arch. DI Laurenz Vogel, 3470 Kirchberg am Wagram ausgewählt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis Feuerwehr: einstimmig
Der Gemeindevorstand hat – gemäß der Subventionsrichtlinie des Gemeinderates vom 02. März 2022 – Förderungen im Gesamtumfang von € 7.764,00 für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Energiespeichern im Ausmaß von 200,82 kWp bzw. 23,7 kWh im Gemeindegebiet genehmigt.
Insgesamt wurden somit seitens der Gemeinde im Jahr 2022 Förderungen in der Höhe von € 22.285,00 ausbezahlt und damit die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Energiespeichern im Ausmaß von 403,15 kWp bzw. 80,9 kWh im Gemeindegebiet unterstützt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
„Bauernsilvester“ – Rudi Roubinek & Der Kellergassen-Combo
Weritas – Donnerstag, 29. Dezember 2022, 19.00 Uhr Karten am Gemeindeamt erhältlich.
Sommertheaterfahrt 2023 nach Staatz, Felsenbühne Musical „Zorro“
Donnerstag, 27. Juli 2023, Abfahrt 18.00 Uhr Ermäßigte Kartenpreise einschließlich Busfahrt € 68,–
Karten am Gemeindeamt erhältlich.
Die Garten Tulln bietet für die Saison 2023 Karten zu einem Sonderpreis an. Nähere Infos finden Sie auf der Gemeindewebsite. Bei Interesse wird um Kontaktaufnahme mit dem Gemeindeamt ersucht.
Mit 01. Jänner 2023 erfolgt eine Umstellung bei der Trennung vom Hausmüll. Mit Jahresbeginn können alle Verpackungen außer Glas und Papier über den gelben Sack entsorgt werden. Neben Leichtverpackungen kommen auch Metallverpackungen wie Konserven- und Aluminiumdosen, Senftuben oder Kronkorken in den gelben Sack.
Schrittweise werden demnächst die Dosencontainer aus den Kleinsammelzentren entfernt. Dies geschieht immer nach der letzten Entleerung.
Seitens des Müllverbandes wird empfohlen, aufgrund der Sammlungsumstellung nicht sofort auf kleinere Restmülltonnen zu wechseln, sondern sich die Situation ein oder zwei Quartale anzusehen und dann die Entscheidung zu treffen.
Karte zur korrekten Verpackungssammlung im Gelben Sack finden Sie auf www.insgelbe.at und im digitalen Trenn-ABC auf www.trennsetter.at.
Der Niederösterreichische Zivilschutzverband, sowie auch alle anderen Zivilschutzverbände österreichweit, haben sich gemeinsam auf einen Zivilschutzshop geeinigt. Zur Vorbereitung auf Katastrophenfälle und Notsituationen werden diverse Sicherheitsprodukte angeboten. Die Angebotspalette beschränkt sich bewusst auf die Sicherheitsprodukte, die in jedem Haushalt vorhanden sein sollten.
Bestellung und Karte unter: www.zivilschutz-shop.at
Die NÖ Landtagswahl findet am 29. Jänner 2023 statt. Nachfolgend werden die Wahllokale und Öffnungszeiten der Wahlsprengel bekanntgegeben. Die Versendung der amtlichen Wahlinformation erfolgt Anfang Jänner 2023.
Ort | Wahllokal | Wahlzeit |
Kirchberg am Wagram | Gemeindeamt, Marktplatz 6 | 7.00 – 15.00 Uhr |
Altenwörth-Gigging | Gemeindekanzlei, Hautpstraße 4 | 8.00 – 11.00 Uhr* |
Dörfl | Gemeindekanzlei, Mallonerstraße 16 | 9.00 – 12.00Uhr |
Engelmannsbrunn | Feuerwehrhaus, Dorfstraße 52 | 8.00 – 12.00Uhr |
Kollersdorf-Sachsendorf | Gemeindekanzlei, Kollersdorf 56 | 9.00 – 12.00Uhr |
Mallon | Gemeindekanzlei, Mallon 22b | 9.00 – 12.00Uhr |
Mitterstockstall | Gemeindekanzlei, Mitterstockstall 54 | 8.00 – 11.00Uhr |
Neustift im Felde | Neustift im Felde 73, Neustift im Felde 73 | 9.00 – 12.00Uhr |
Oberstockstall | Feuerwehrhaus, Schloßbergstraße 26 | 9.00 – 12.00Uhr |
Unterstockstall | Feuerwehrhaus, Brunnengasse 4 | 9.00 – 12.00Uhr |
Winkl | Gemeindekanzlei, Winkl 47 | 9.00 – 12.00Uhr |
*geänderte Öffnungszeit des Wahllokals!
Bei der Kontrolle des Baumbestandes im Wasserschutzgebiet Neustift im Felde wurde festgestellt, dass ein Teil des Bestandes gefällt werden musste. Die Fällungsarbeiten erfolgten bereits im Frühjahr. Unter Einbeziehung von Fachleuten und Förstern hat der Verband eine Aufforstung mit Schwarznussbäumen beschlossen. Anfang November wurden die Flächen vorbereitet und 150 Jungbäume rund um das Wasserwerk gepflanzt.
Fahrkartengeltung:
Mit dem Schnupperticket der Metropolregion Wien/Niederösterreich/Burgenland können die BürgerInnen der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram alle öffentlichen Verkehrsmittel der VOR-Linien in der gesamten Ostregion – Wien, Niederösterreich und Burgenland inkl. Westbahn, Mariazellerbahn/Himmelstreppe, Badener Bahn und Stadtbahn Waidhofen/Ybbs sowie P&R Garagen an den Bahnhöfen mit Zugangsberechtigung in der Ostregion kostenfrei nutzen.
Es stehen 2 Karten zur Verfügung. Ein Schnupperticket gilt immer nur für eine Person. Es können keine Familienermäßigungen in Anspruch genommen werden. Für Kinder (ab 6 Jahren) muss grundsätzlich ein eigenes Schnupperticket entlehnt werden.
Besondere Vorteile:
Ausleihberechtigung:
Die Fahrkarten können von allen im Gemeindegebiet mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen sowie von allen Personen im Gemeindedienst der Marktgemeinde für einen begrenzten Zeitraum gratis ausgeliehen werden. Pro Person sind bis zu 4 Entleihtage im Monat (einzeln oder geblockt), maximal jedoch 24 Entleihtage im Jahr möglich (darüber hinaus nur kurzfristig bei freien Kapazitäten). Entlehnungen am Freitag gelten für das ganze Wochenende.
Ausleihvorgang:
Die Reservierung der Tickets erfolgt online über www.schnupperticket.at oder über das Gemeindeamt der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und ist maximal 3 Monate im Voraus möglich.
Um den Online-Reservierungskalender zu nutzen, müssen Sie sich einmalig registrieren. (Oben rechts auf „Anmelden“ klicken) Sie erhalten per Mail einen Aktivierungslink. (Achtung: E-Mail könnte sich auch im Spamordner befinden) Nachdem Sie Ihre E-Mail Adresse bestätigt haben, haben Sie Zugang zum Kalender.
Die Fahrkarten werden beim Gemeindeamt im vereinbarten Zeitraum abgeholt und zurückgebracht. Der Tag der Abholung sowie der Rückgabe wird als voller Entleihtag gerechnet (ausgenommen die Rückgabe erfolgt vor Beginn der Parteienverkehrszeiten).
Bei der Entlehnung werden die Fahrkarten-Übergabe und die Kenntnisnahme der Nutzungsbedingungen mit der Unterschrift bestätigt.
Parteienverkehrszeiten Gemeindeamt Kirchberg am Wagram
Montag: 07:00 – 12:00
Dienstag: 07:00 – 12:00 und 16:00 – 19:00
Mittwoch: 07:00 – 12:00
Donnerstag: 07:00 – 12:00
Freitag: 07:00 – 12:00
Die Rückgabe außerhalb der Öffnungszeiten kann auch mittels Einwurf der Fahrkarten in den Briefkasten am Gemeindeamt erfolgen.
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an den Mobilitätsbeauftragen der Gemeinde:
Stephan März, LL.M., B.Sc.
Tel.: +43 2279/2332-22 oder E-Mail: maerz@kirchberg-wagram.gv.at
Seitens der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram wird auf die gesetzlichen Anrainerverpflichtungen, insbesondere gemäß § 93 Straßenverkehrsordnung 1960 hingewiesen:
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege innerhalb von 3 m entlang ihrer gesamten Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen diese auch gestreut werden. Ist kein Gehsteig (Gehweg) vorhanden, muss der Straßenrand in der Breite von 1 m geräumt und bestreut werden. Uneingeschränkt müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften und Verkaufshütten dafür sorgen, dass Schneewechten und Eisbildungen von den Dächern ihrer an der Straße gelegenen Gebäude entfernt werden.
Durch die Schneeräumung und Entfernung von Dachlawinen dürfen andere Straßenbenützerinnen/andere Straßenbenützer nicht gefährdet oder behindert werden; nötigenfalls müssen die gefährdeten Straßenstellen abgeschrankt oder geeignet gekennzeichnet werden. Schneehaufen, die von Schneepflügen der Straßenverwaltung auf den Gehsteig geschoben werden, müssen ebenfalls entfernt werden.
Die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram ersucht um Kenntnisnahme und hofft, dass durch ein gutes Zusammenwirken der kommunalen Einrichtungen und des privaten Verantwortungsbewusstseins auch im kommenden Winter wieder eine sichere und gefahrlose Benützung der Gehsteige, Gehwege und öffentlichen Straßen im Gemeindegebiet gewährleistet wird. Bitte zeigen Sie Verständnis – trotz unzähliger Einsatzstunden können die Räum- und Streutrupps nicht überall gleichzeitig sein.