Entschuldigt abwesend: GRin Christine Artner
Das Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 01. Juni 2022 wurde ohne Einwendungen genehmigt.
Dem Gemeinderat wurde der Bericht des Prüfungsausschusses vom 07. Juni 2022 zur Kenntnis gebracht.
Dem Gemeinderat wurde der Bericht der Stiftungsbehörde des Amtes der NÖ Landesregierung zum Rechnungsabschluss 2021 zur Kenntnis gebracht.
Die MG Kirchberg am Wagram tritt der Energiegenossenschaft Wagram bei. Die Energiegenossenschaft hat das Ziel, dass der regional produzierte überschüssige Strom aus Photovoltaik Anlagen, auch regional geteilt und genutzt wird. Mitglieder der Energiegemeinschaft können somit von geringeren Netzgebühren oder besseren Tarifen bei der Stromproduktion profitieren. Die Energiegenossenschaft Wagram wird zu Beginn ein Zusammenschluss zwischen den Regionsgemeinden und der Raiffeisenbank Wagram-Schmidatal sein. In weiterer Folge soll auch der Beitritt von privaten Haushalten und mittelständischen Betrieben möglich sein.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Für den beabsichtigten Grundankauf in der KG Dörfl hat der Gemeinderat eine Darlehensaufnahme bei der Sparkasse Horn-Ravelsbach-Kirchberg AG, Marktplatz 16, 3470 Kirchberg am Wagram durch die MG Kirchberg am Wagram Kommunalimmobilien GmbH in Höhe von € 1.300.000,– genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat die bestehende Verordnung über die Zuordnung der Funktionsdienstposten abgeändert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Seitens der ÖBB-Infrastruktur AG wurde nach erneutem insistieren von Seiten der Gemeinde die Errichtung einer WC-Anlage am Bahnhof Kirchberg am Wagram genehmigt. Wie bereits bei der Umgestaltung des Bahnhofes, erfolgt die Umsetzung jedoch vorbehaltlich einer Kostenbeteiligung der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram. Neben einem jährlichen Kostenzuschuss für die Reinigung und Pflege der WC-Anlage in Höhe von € 1.200,– indexgesichert, hat die Gemeinde eine einmalige Kostenbeteiligung in Höhe von € 50.000,– für die WC-Anlage zu übernehmen. Die Planung und bautechnische Abwicklung übernimmt die ÖBB. Damit nun langfristig am Bahnhofsstandort Kirchberg am Wagram eine öffentliche WC-Anlage zur Verfügung steht, hat der Gemeinderat dem vorliegenden Zusatzvertrag der ÖBB-Infrastruktur AG zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat einer Anpassung des Energiepreises durch den Betreiber, der Biowärme Wagram GnbR, 3470 Mallon 17, zugestimmt. Ab Jänner 2023 beträgt der Preis pro gelieferter Megawattstunde Wärmeenergie € 35,– exkl. 20% Ust. Mit dem Heizwerk versorgt die Gemeinde den Kindergarten, die Schulen, die Wagramhalle, den Bauhof sowie das Gemeindeamt mit Wärmeenergie.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat die kostenlose Übernahme von – im Zuge von Grundteilungen und Bauführungen entstandenen – Trennstücken in das Öffentliche Gut der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram beschlossen.
KG Dörfl: Trennstück im Ausmaß von 11 m2 aus Gst. Nr. 12
KG Unterstockstall: Trennstück im Ausmaß von 4 m2 aus Gst. Nr. 180
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Betriebsgebiet KG Neustift im Felde:
Die Firma Stofftiger Martina Wächter e.U., Neustift 57, 3470 Neustift im Felde ist vom Kauf der Grundstücke Nr. 643/3 im Ausmaß von 1.956 m2 und Nr. 643/2 im Ausmaß von 1.000 m2 zurückgetreten. Der Gemeinderat hat nach erfolgter Rückabwicklung den Verkauf der Grundstücke an die Firma Malerei Berndl e.U., Hubertusgasse 6, 3470 Kirchberg am Wagram beschlossen.
Verkauf des Grundstückes Nr. 634/1 im Ausmaß von 2.799 m2 zum Preis von € 35,–/m2 an David Schiel, Sigmarstraße 25, 3474 Altenwörth.
KG Unterstockstall:
Grundstück Nr. 865/5 im Ausmaß von 912 m2 um € 87.860,– an Denise Schneider, Leopold-Figl-Gasse 1, 3470 Kirchberg am Wagram und Stephan Dungl, Brucknergasse 9/1/6, 3424 Wolfpassing.
KG Oberstockstall:
Teilfläche vom Grundstück Nr. 209/22 im Ausmaß von 3 m2 zum Preis von € 120,– an Maria und Martin Kitzler, Alchemistenstraße 71, 3470 Oberstockstall.
KG Mitterstockstall:
Teilfläche vom Grundstück Nr. 1182/9 im Ausmaß von 20 m2 zum Preis von € 800,– an Thomas Wallner, 3470 Mitterstockstall 21.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Neuvermietung von Büroräumlichkeiten für eine psychotherapeutische Praxis am Marktplatz 27, 1. Stock, KG Kirchberg am Wagram an Nicola Etzelsdorfer.
Vermietung der alten EVN Trafostation in Kollersdorf/Sachsendorf am Grundstück Nr. 132/1 beim „Treff ma uns in da Mittn Platz“ zum jährlichen Mietpreis von € 200,– an Heidemarie Veitl, 3474 Sachsendorf 45.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat beschlossen, dem Dorferneuerungsverein Engelmannsbrunn für die Sanierung des Beachvolleyballplatzes beim Spielplatz eine Subvention in Höhe von € 2.609,46 zu gewähren.
Für den Ankauf von 40 Kinderfahrradhelmen hat der Gemeinderat eine finanzielle Unterstützung in Höhe von € 400,– für den Verein Wagram Cycling Team, Brunnengasse 14, 3465 Unterstockstall, gewährt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Firma Hasenöhrl Bau GmbH aus 4303 St. Pantaleon mit einer Erweiterung des Regenwasserkanals im Bereich des Schulsportplatzes zu beauftragen.
Kosten: € 43.006,78 exkl. 20% Ust.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeinderat hat mit der Familie Salomon aus Oberstockstall einen unentgeltlichen Leihvertrag für die Exponate über die Dauer von 40 Jahren abgeschlossen. Der Gemeinde wird das alleinige und ausschließliche Recht eingeräumt, die Fundstücke des Alchemisten-Labors aus dem 16. Jahrhundert der Öffentlichkeit zu präsentieren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram kann an GemeindebürgerInnen, die im Interesse der Gemeinde besonders hervorragende Leistungen erbracht bzw. ausgezeichnete Dienste geleistet haben, Ehrungen verleihen.
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Ehrungen der Gemeinde in Form einer Ehrenbürgerschaft, eines goldenen Ehrenringes und des goldenen Gemeindewappens beizubehalten. Ebenso wurden die Vergabekriterien und die formellen Beschlusserfordernisse definiert.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die NÖ Landesregierung beabsichtigt, eine Verordnung über ein Sektorales Raumordnungsprogramm über Photovoltaikanlagen im Grünland zu erlassen. Im Entwurf wurden die Zonierungen für PV-Freiflächenanlagen vorgelegt. In diesen Zonen können von den Gemeinden konkrete Flächen bis maximal 10 ha für Großflächenanlagen umgewidmet werden. In unserer Gemeinde hat das Land Niederösterreich eine geeignete Zone in der KG Kollersdorf, nördlich der S5, definiert. Da es sich überwiegend um landwirtschaftlich genutzte Ackerflächen handelt, hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, eine Stellungnahme bei der NÖ Landesregierung einzubringen und die Zonierung in der vorgeschlagenen Form abzulehnen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeindevorstand hat – gemäß der Subventionsrichtlinie des Gemeinderates vom 02. März 2022 – Förderungen im Gesamtumfang von € 9.441,00 für die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaikanlagen und Energiespeichern im Ausmaß von 130,05 kWp bzw. 25,6 kWh im Gemeindegebiet genehmigt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Angela Langer, 1884 in Wien geboren, verbrachte Ihre Kindheit und Jugend in Langenlois, entwickelte sich vom Dienstmädchen zur international anerkannten Schriftstellerin. Ihre Familie übersiedelte inzwischen nach Kirchberg am Wagram. Im Frühjahr 1916 schwer erkrankt, wollte Angela Langer in ihrer Heimat Genesung finden; nach wenigen Tagen Aufenthalt verstarb die junge Schriftstellerin am 25. Juni 1916 in Neustift im Felde Nr. 74.
Der Gemeindevorstand hat nunmehr den Beschluss gefasst, Angela Langers Andenken in Form einer Gedenktafel im Eingangsbereich des Kirchberger Friedhofs zu bewahren.
Gedenktafel: Werbetechnik Schmied GmbH, Mühlweg 72 – 74, 3100 St. Pölten
Edelstahlrahmen: Metalltechnik Grausenburger, Winkl 4, 3474 Altenwörth
Sanierung Friedhofeingang: Kraftbau GmbH, Gewerbestraße 5, 3470 Kirchberg am Wagram
Gesamtkosten: € 8.314,98 inkl. 20% Ust.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Der Gemeindevorstand hat sich einstimmig gegen die Umsetzung von Zonierungsplänen für Windkraftanlagen der Firma Im Wind Erneuerbare Energie GmbH, Josef Trauttmansdorff-Straße 18, 3140 Pottenbrunn im Gemeindegebiet ausgesprochen.
Standesamt: Aufnahme von Manuela Kührer aus Niederrußbach, beschäftigt mit 20 Wochenstunden.
Grünraumpflege: Aufnahme von Aref Nayssi aus Kirchberg am Wagram, beschäftigt mit 15 Wochenstunden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Um den steigenden Energiekosten gegenzusteuern, werden nachfolgende Energiesparmaßnahmen in der Gemeinde umgesetzt:
Walking/Nordic-Walking Ausflug mit Mag. Tanja Hanel-Akrap mit Wellnesstraining, Gymnastik und Stretching. Tour vom Alchemistenpark zum Spielplatz nach Engelmannsbrunn und wieder retour.
Treffpunkt: Alchemistenpark – Mittwoch, 26.10.2022, 14.00 Uhr
„Kreuz & Quer“ – Vorweihnachtliche Stimmung
Gut Oberstockstall Fam. Salomon – Sonntag, 20.11.2022
„Bauernsilvester“ – Rudi Roubinek & Der Kellergassen-Combo
Weritas – Donnerstag, 29.12.2022
Sowohl Ziersträucher, Hecken als auch Bäume bzw. deren Äste und Zweige, die in den Verkehrsraum der Straße ragen, stellen ein Hindernis für alle Verkehrsteilnehmer dar und gefährden die Verkehrssicherheit. Ebenfalls trifft es mit älteren Personen und Kindern die schutzwürdigsten Gruppen, wenn diese vom Gehsteig auf die Fahrbahn ausweichen müssen. Des Weiteren können aufgrund entstandener Beschädigungen (z.B. Lackkratzer, kaputte Jacke usw.) zivilrechtliche Haftungsfragen abgeleitet werden. Unter den Begriff Straße fallen neben den Landesstraßen auch alle Gemeindestraßen (sowie Wege) und Gehsteige. Der Verkehrsraum umschließt dabei die gesamte Fahrbahn und Gehflächen.
Die gesetzliche Regelung dazu findet sich im Bundesgesetz, der Straßenverkehrsordnung (StVO 1960). Unter § 91 Abs.1 ist zu lesen: „Die Behörde hat die Grundeigentümer aufzufordern, Bäume, Sträucher, Hecken und dergleichen, welche die Verkehrssicherheit, insbesondere die freie Sicht über den Straßenverlauf oder auf die Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs oder welche die Benützbarkeit der Straße einschließlich der auf oder über ihr befindlichen, dem Straßenverkehr dienenden Anlagen, z. B. Oberleitungs- und Beleuchtungsanlagen, beeinträchtigen, auszuästen oder zu entfernen.“
Es wird daher im Sinne der Verkehrssicherheit und des Bundesgesetzes (StVO 1960) ersucht, jeglichen Grünwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum (Gehsteig und Fahrbahn), der zur Verengung oder Sichtbehinderung beiträgt, zu entfernen. Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet in dieser Hinsicht keine Haupt- oder Nebenstraßen. Auch in geringer frequentierten Straßenabschnitten oder Siedlungen sind die Gehsteige und Fahrbahnen immer frei zu halten. Sollte einer Aufforderung nicht nachgekommen werden, wird die Bezirkshauptmannschaft Tulln mit der Sache betraut.
Die Entsorgung von privatem Grünschnitt und Gras auf öffentlichen Grünflächen, auf Böschungen von Versickerungsbecken, in der nahegelegenen Au oder in den angrenzenden Böschungen der Kellergasse ist nicht erlaubt. Die Beseitigung des gemähten Grases im nahegelegenen Windschutz oder im Uferbereich eines Baches mag eine denkbar praktikable und bequeme Lösung sein, ist aber ebenso zu unterlassen. Diese Art der Entsorgung ist illegal und wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht. Neben der Störung des Ökosystems sind die kleinen Deponien nicht sehr ansehnlich und vereinzelt wird neben dem Grünschnitt auch noch der Biomüll mitentsorgt. Die angehäuften Abfälle müssen anschließend, auf Kosten aller, beseitigt werden.
Bitte helfen Sie mit, die öffentlichen Grünflächen sowie die Natur sauber zu halten und nutzen Sie die kostenfreien Entsorgungsmöglichkeiten im Wertstoffzentrum Kollersdorf.