Beim Gemeindeverband Wasserversorgung Wagram – Nördliches Tullnerfeld gelangt die Stelle eines/r Arbeiters/in für die selbstständige Betreuung, Instand-haltung und allfällige Erweiterung der Wasserversorgungsanlagen mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden zur Besetzung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG), LGBI.2420 in der geltenden Fassung vorerst befristet auf die Dauer von 6 Monaten und wird bei zufriedenstellender Leistung in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt. Sowie bei Bedarf auch Samstag, Sonn- und Feiertagsdienst, Rufbereitschaft.
Eine Einreihung erfolgt in den Dienstzweig Nr. 2, Entlohnungsgruppe 5
Voraussichtlicher Dienstantritt: frühestens Jänner 2024
Anstellungserfordernisse:
- Abgeschlossener Präsenz- bzw. Zivildienst
- Österreichische Staatsbürgerschaft bzw. Staatsbürgerschaft eines EU oder EWR Mitgliedsstaates
- Körperliche und gesundheitliche Eignung
- Einwandfreies Vorleben (Strafregisterauszug, nicht älter als drei Monate)
- Führerschein: Klasse B inkl. Code 96. Erwünscht: BE, F oder C
- Abgeschlossene Berufsausbildung (in einem handwerklichen oder technischen Beruf, z.B. Installateur/Schlosser vorteilhaft)
- Ablegung entsprechender Prüfungen für den Wassermeister innerhalb von einem
- Jahr und Absolvierung von Aus- und Weiterbildungen
- Ständiger Hauptwohnsitz im Verbandsbereich (Marktgemeinden Kirchberg am Wagram oder Königsbrunn am Wagram) ist von Vorteil
Schriftliche Bewerbungen sind unter Anschluss eines Lebenslaufes mit Foto sowie Ausbildungs- und Dienstzeugnissen und den oben erwähnten Unterlagen bis spätestens 15.1.2024 beim Gemeindeverband Wasserversorgung Wagram – Nördliches Tullnerfeld einzureichen.