Der von der NÖ Landesregierung beschlossene NÖ Wohnkostenzuschuss soll dazu beitragen, die finanzielle Situation der Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher zu entlasten und soll Menschen mit geringerem Einkommen in Zeiten enorm gestiegener Wohnkosten erleichtern.
Einkommensgrenzen:
Den NÖ Wohnkostenzuschuss können jene NÖ Haushalte erhalten, deren jährliches Bruttohaushaltseinkommen folgende Einkommensgrenzen (höchstzulässiges Jahreshaushaltseinkommen) nicht übersteigt:
- Ein-Personen-Haushalt: max. € 20.000,00 Brutto (wenn an der gegenständlichen Adresse nur eine Person mit Hauptwohnsitz gemeldet ist)
- Mehr-Personen-Haushalt: insgesamt max. € 50.000,00 Brutto (wenn an der gegenständlichen Adresse mehrere Personen mit Hauptwohnsitz gemeldet sind)
Antragstellung:
Die Antragstellung ist im Zeitraum von 23.10.2023 bis 31.12.2023 möglich und ist online unter folgendem Link möglich: www.noe.gv.at/noe/Wohn-_und_Heizkostenzuschuss/Wohnkostenzuschuss.html
Auch besteht die Möglichkeit, den Antrag auszufüllen, zu unterschreiben und per Mail an wohn-heizkostenzuschuss@noel.gv.at oder per Post an untenstehende Adresse zu retournieren:
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Soziales und Generationenförderung
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten