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COVID-19 Schnelltests am 16. und 17. Jänner 2021 in der Wagramhalle

COVID-19 Schnelltests am 16. und 17. Jänner 2021 in der WagramhalleSehr geehrte Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger!

Wir freuen uns, Sie erneut zur Aktion „Niederösterreich testet“ einladen zu können und hoffen, dass Sie die Gelegenheit zum freiwilligen COVID-Antigen-Schnelltest nutzen.
Die Testaktion ist weiterhin freiwillig, kostenlos und richtet sich grundsätzlich an alle Bürgerinnen und Bürger ab 6 Jahren mit Haupt- oder Nebenwohnsitz in Niederösterreich. Minderjährige müssen von einem Elternteil begleitet werden.

Eine Information über den Testzeitraum für Ihren Haushalt erhalten Sie in den nächsten Tagen per Post.

Bitte beachten Sie, dass folgende Personen nicht an den Tests teilnehmen dürfen:

  • Personen mit COVID-Krankheitssymptomen (in diesem Fall bitte den Hausarzt oder 1450 anrufen)
  • Personen die sich wegen einer anderen Erkrankung im häuslichen Krankenstand befinden
  • Personen die zum Testzeitpunkt in behördlicher Absonderung (Quarantäne) sind
  • Kinder unter 6 Jahren
  • Personen die in Alten- und Pflegeheimen wohnen
  • Personen die in den letzten 3 Monaten an COVID erkrankt waren bzw. positiv getestet wurden

Melden Sie sich bitte davor unbedingt (erneut) online unter www.testung.at/anmeldung zur Testung an.
Die Anmeldedaten von der Testung im Dezember 2020 können nicht automatisch übernommen werden.
Natürlich können Sie sich auch vor Ort anmelden, aber wer das Online-Anmeldeformular bereits vorab ausfüllt, trägt maßgeblich dazu bei, lange Wartezeiten zu vermeiden.

Bitte kommen Sie möglichst exakt zu dem für Ihren Haushalt angegeben Zeitpunkt, um Warteschlangen und Menschenansammlungen zu vermeiden.
Bringen Sie bitte Ihre eCard, einen Lichtbildausweis und die ausgedruckte Anmeldebestätigung (wenn ein Ausdruck möglich ist) mit.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass laut aktueller COVID-19-Notmaßnahmenverordnung, trotz bestehender Ausgangsregelungen, die Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen oder die Vornahme einer Testung auf SARS-CoV-2 im Rahmen von Screeningprogrammen und das damit verbundene Betreten von Orten, an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, unter Einhaltung der allgemeinen Schutzbestimmungen, jederzeit zulässig ist.

Alle aktuellen Informationen finden Sie online unter www.testung.at
Danke, dass Sie sich an der Aktion „Niederösterreich testet“ beteiligen!
Gemeinsam sorgen wir für mehr Gesundheit in unserer Gemeinde!

Mit freundlichen Grüßen,

Ing. Wolfgang Benedikt, Bürgermeister

 

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