Mit den steigenden Temperaturen häufen sich die Anfragen an die Gemeinde und den Wasserverband, um private Pools mit Hilfe der Feuerwehren über Hydranten zu befüllen. Ungeachtet des Umstandes, dass derartige Aufträge nicht zu den Aufgaben der Feuerwehren zählen, ist eine Wasserentnahme für derartige Zwecke unzulässig. Auch die eigenständige Bedienung eines Hydranten ist untersagt. Die Befüllung privater Pools ist über die hauseigene Wasserleitung durchzuführen.