Verordnung der BH Tulln vom 03. April 2020 über die Einschränkung des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergruppen nach dem Epidemiegesetz 1950
Verordnung Einschränkung des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergruppen.pdf
Verordnung der BH Tulln vom 03. April 2020 über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950
Verordnung Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen.pdf