Aktuelles 2020
Aufhebung der Verordnung der BH Tulln vom 07. April 2020 über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950
Aufhebung Verordnung Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen.pdf
Die Bezirkshauptmannschaft Tulln ordnet gemäß § 41 des Forstgesetzes 1975, BGBl.Nr. 440/1975, i.d.g.F., zwecks Vorbeugung gegen Waldbrände an:
Im gesamten Verwaltungsbezirk Tulln sind das Rauchen sowie jegliches Feuerentzünden im Wald und in dessen Gefährdungsbereich verboten.
Verordnung der BH Tulln vom 07. April 2020 über ein Betretungsverbot für Besucher in Kuranstalten und Sonderkrankenanstalten für Rehabilitation nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz
Verordnung der BH Tulln vom 03. April 2020 über die Einschränkung des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergruppen nach dem Epidemiegesetz 1950
Verordnung Einschränkung des Betriebes der Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindergruppen.pdf
Verordnung der BH Tulln vom 03. April 2020 über Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen nach dem Epidemiegesetz 1950
Verordnung Maßnahmen gegen das Zusammenströmen größerer Menschenmengen.pdf
Die Corona-Krise kann für zahlreiche Menschen eine besondere psychische Belastung bedeuten. Viele Unsicherheiten, Ängste (in Bezug auf Ansteckung, Arbeitsverlust, Einsamkeit), Sorgen, das Fehlen von sozialen Kontakten oder das Zusammensein auf engem Raum mit Familienmitgliedern kann eine große Herausforderung darstellen.
Seit Montag, den 23. März wurden Aufgrund der aktuellen Entwicklungen in enger Abstimmung mit den Verkehrsverbünden Fahrpläne für den Fernverkehr sowie für den Nahverkehr in ganz Österreich anpasst:
Nah- und Regionalverkehr: Wien, Niederösterreich und im Burgenland
- selbstverständlich bleiben alle notwendigen Zugverbindungen aufrecht
- generell verkehren die Züge im Sonntagsfahrplan mit zusätzlichen Zügen, im Besonderen im Morgenverkehr
- die an den Wochenenden und vor Feiertagen fahrende Wiener Nacht S- Bahn entfällt komplett
Seit kurzem sind mir auch positiv getestete „Corona-Fälle“ in Kirchberg am Wagram bekannt geworden. Genau deshalb wende ich mich, nach meiner „Bürgermeister informiert“ Aussendung vom 17.03.2020 nochmals an Sie.
Ich bitte Sie, nachdem der Virus nun auch in unserer Gemeinde „angekommen“ ist, befolgen Sie die Maßnahmen der Bundesregierung strikt!
Wir retten damit Leben!
Ich wünsche Ihnen Alles Gute & Bleiben Sie gesund!
Euer Bürgermeister
Ing. Wolfgang Benedikt