Am 18. März 2019 beginnen die Kehrarbeiten auf Gemeindestraßen. Wir ersuchen Sie in diesem Zusammenhang höflichst, im Bereich ihrer Liegenschaft den Gehsteig bzw. die KFZ-Abstellfläche zu säubern und das Streugut auf die angrenzende Verkehrsfläche zu kehren. Wenn möglich, sollte verdichtetes Streugut im Bereich des Gehsteigrandes aufgelockert, jedoch nicht auf Häufchen gekehrt werden. Fahrzeuge bitte nicht kehrbehindernd abstellen.