Am 15. Oktober 2017 findet die Nationalratswahl 2017 statt.
An der Wahl können nur Wahlberechtigte teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis enthalten sind.
Jede Wahlberechtigte oder jeder Wahlberechtigte hat nur eine Stimme und übt ihr oder sein Wahlrecht grundsätzlich an dem Ort (Gemeinde, Wahlsprengel) aus, in dessen Wählerverzeichnis sie oder er eingetragen ist. Wahlberechtigte, die im Besitz einer Wahlkarte sind, können ihr Wahlrecht auch außerhalb dieses Ortes ausüben.