Teilbebauungsplan Kirchberg 13. Änderung und Neudarstellung
Kundmachung
Der Gemeinderat beabsichtigt, den Teilbebauungsplan Kirchberg (Katastralgemeinde Kirchberg am Wagram und das unmittelbar anschließende Baulandgebiet der benachbarten Katastralgemeinden) und den Teilbebauungsplan Oberstockstall abzuändern und vollständig auf digitaler Basis neu darzustellen.
Es sollen im gesamten Geltungsbereich auch die Bebauungsbestimmungen abgeändert werden.
Der Entwurf wird gemäß § 34 Abs. 2 iVm § 33 Abs. 1 NÖ ROG 2014 durch sechs Wochen, das ist in der Zeit
von 02. Februar 2017 bis 16. März 2017
im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Die Unterlagen stehen zusätzlich auf der Homepage der Gemeinde (www.kirchberg-wagram.at) und der Homepage des Planungsbüros (www.kommunaldialog.at) kostenlos zum Download bereit.
Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflagefrist schriftlich zum Entwurf Stellung zu nehmen. Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen sind bei der Beschlussfassung der Neuerstellung des Teilbebauungsplanes in Erwägung zu ziehen.
Kundmachung-13-Aenderung-Postwurf-Haushalte.pdf