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Aktuelles

Aktuelles 2017

Gefahrenzonenplan Kirchberg am Wagram

Gefahrenzonenplan Kundmachung AuflageDer vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Wien, Burgenland und Niederösterreich Ost, übermittelte Entwurf des Gefahrenzonenplanes für die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 Abs. 3 durch vier Wochen, das ist in der Zeit
vom 16. Jänner 2017 bis 13. Februar 2017

 

im Gemeindeamt Kirchberg am Wagram zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Forstgesetzes 1975 ist Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Gefahrenzonenplan schriftlich Stellung zu nehmen.

pdfGefahrenzonenplan_Kundmachung_Auflage.pdf

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