Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Wien, Burgenland und Niederösterreich Ost, übermittelte Entwurf des Gefahrenzonenplanes für die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 Abs. 3 durch vier Wochen, das ist in der Zeit
vom 16. Jänner 2017 bis 13. Februar 2017
im Gemeindeamt Kirchberg am Wagram zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
Gemäß § 11 Abs. 4 des Forstgesetzes 1975 ist Jedermann, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zum Gefahrenzonenplan schriftlich Stellung zu nehmen.