Um das Gelingen einer Veranstaltung nicht durch Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen zu beeinträchtigen wurde von der Bezirkshauptmannschaft Tulln ein Merkblatt erstellt. Werden die dargestellten Vorschriften eingehalten, haben Veranstalter die Sicherheit, keine Verwaltungsübertretungen in den Bereichen Steuern, Sozialversicherung und Gewerberecht zu setzen.