Illegale Abfallsammlungen „Ungarische Kleinmaschinenbrigade“
Über dringendes Ersuchen der BH Tulln wird mitgeteilt, dass diese Sammlergruppen über keine Sammlerberechtigung gemäß den abfallwirtschaftsrechtlichen Bestimmungen verfügen, weshalb die durchgeführten Sammlungen rechtswidrig sind. Es handeln aber nicht nur die Sammlergruppen sondern auch die Liegenschaftseigentümer, die der Aufforderung gemäß dem Flugblatt der Sammlergruppen Rechnung tragen, rechtswidrig. Übergeben Sie daher derartigen Sammlergruppen keine Materialien, wie z.B. Fernsehgeräte, Fahrräder, Autozubehör, Geschirr etc., da Sie gegebenenfalls mit einer Verwaltungsstrafe rechnen müssen.
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