Einmaliger Heizkostenzuschuss
Die NÖ Landesregierung hat beschlossen, sozial bedürftigen Niederösterreicher-innen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2006/2007 in der Höhe von € 100,00 zu gewähren.
Der Heizkostenzuschuss ist bei der Hauptwohnsitzgemeinde zu beantragen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch das Amt der NÖ Landesregierung.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram hat in seiner Sitzung am 18.10.2006 ebenfalls die Gewährung eines Heizkostenzuschusses im Betrag von € 70,00 beschlossen, die Voraussetzungen sind gleich den Landesrichtlinien.
Den Heizkostenzuschuss sollen erhalten:
- Ausgleichzulagenbezieher(Innen)
- Bezieher(Innen) einer Mindestpension nach § 293 ASVG
- Bezieher(Innen) einer Leistung aus der Arbeitslosenversicherung, die als arbeitssuchend gemeldet sind und deren Arbeitslosengeld/Notstandshilfe den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
- Bezieher(Innen) von Kinderbetreuungsgeld, deren Familieneinkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt oder Familien, die im Monat November 2006 oder danach die NÖ Familienhilfe beziehen.
- sonstige Einkommensbezieher(Innen), deren Einkommen den jeweiligen Ausgleichszulagenrichtsatz nicht übersteigt
Nähere Einzelheiten (z.B. Einkommensgrenze) sind den am Gemeindeamt auf- liegenden Richtlinien samt Erläuterungen zu entnehmen.
Hinweis: Die Anträge müssen bis spätestens 30.April 2007 beim Gemeindeamt eingelangt sein und werden von der Gemeinde auf die inhaltliche und formelle Richtigkeit geprüft.