Aktuelles
Aufgrund der zahlreich eingereichten PV-Anlagen müssen wir leider mitteilen, dass der für das Jahr 2024 zur Verfügung stehende Fördertopf der Gemeinde bereits ausgeschöpft ist.
Die NÖ Landesregierung hat für, sozial bedürftigen Niederösterreicherinnen und Niederösterreichern einen einmaligen Heizkostenzuschuss für die Heizperiode 2023/24 in der Höhe von € 150,00 beschlossen. Zusätzlich wird eine Sonderförderung zum NÖ Heizkostenzuschuss in der Höhe von € 75,00 gewährt.
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram hat in seiner Sitzung am 13.12.2023 ebenfalls die Gewährung eines Heizkostenzuschusses im Betrag von € 200,00 beschlossen, die Voraussetzungen sind gleich den Landesrichtlinien.
Dieser Newsletter beinhaltet die Daten der Monate November und Dezember 2023 aus dem Bereich des gesamten Bezirk Tulln.
Bereits zum dritten Mal spendete die Kremser Firma C+TBA Bäume für Gemeinden der Region Wagram und unterstützt damit die Initiative "Green4Future".
Die Übergabe an die Gemeindevertreter fand Ende November in Grafenwörth statt. Als Obmann der Region Wagram danke Kirchbergs Bürgermeister Franz Aigner seinem Amtskollegen Bürgermeister Alfred Riedl für die Organisation der Aktion. Mit den Baumpflanzungen können auch heuer wieder nachhaltige Maßnahmen für Klimaschutz in der Region gesetzt werden.
Ab 10. Dezember 2023 gelten neue Fahrpläne für Bus und Bahn in Wien, Niederösterreich und dem Burgenland. Der Fahrplanwechsel bringt zahlreiche Optimierungen des öffentlichen Verkehrs in der Ostregion. Großteils handelt es sich um Anpassungen im Minutenbereich, um etwa eine bessere Erreichbarkeit von Standorten oder auch die Sicherstellung von Umstiegsverbindungen (u.a. Anschlüsse der Regionalbusse an den Bahnverkehr) zu erreichen. Es kann somit zu Änderungen der Abfahrtszeiten kommen. Es ist daher empfehlenswert, sich rechtzeitig vor Fahrtantritt über die Fahrmöglichkeiten zu informieren.
Beim Gemeindeverband Wasserversorgung Wagram – Nördliches Tullnerfeld gelangt die Stelle eines/r Arbeiters/in für die selbstständige Betreuung, Instand-haltung und allfällige Erweiterung der Wasserversorgungsanlagen mit einem Beschäftigungsausmaß von 40 Wochenstunden zur Besetzung.
Die Anstellung und Entlohnung erfolgt nach den Bestimmungen des NÖ Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetzes 1976 (GVBG), LGBI.2420 in der geltenden Fassung vorerst befristet auf die Dauer von 6 Monaten und wird bei zufriedenstellender Leistung in ein unbefristetes Dienstverhältnis umgewandelt. Sowie bei Bedarf auch Samstag, Sonn- und Feiertagsdienst, Rufbereitschaft.