Der vom Forsttechnischen Dienst für Wildbach- und Lawinenverbauung, Gebietsbauleitung Wien, Burgenland und Niederösterreich Ost, übermittelte Entwurf des Gefahrenzonenplanes für die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram wird gemäß Forstgesetz 1975 § 11 Abs. 3 durch vier Wochen, das ist in der Zeit
vom 16. Jänner 2017 bis 13. Februar 2017
aktuelle Ausgaben zu finden unter: Der Bürgermeister informiert
>> Gemeinderatssitzung 19. Dezember 2016
>> Gemeinderatssitzung 24. November 2016
Das Absterben der in der donaubegleitenden Au teilweise bestandsbildend oder in unterschiedlichem Ausmaß beigemischten Baumart Esche hat gefahrbringendes Ausmaß und Tempo erreicht.
Der Entwurf des Voranschlages 2017 liegt in der Zeit vom 05. – 19.12.2016 während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht auf.