Tel.: +43 2272 61344
Fax: +43 2272 61345
E-Mail: info@gvatulln.at
Web: www.gvatulln.at
Telefon: +43 2279 2332 14
E-Mail: schiel@kirchberg-wagram.gv.at
Zutritt nur für Liegenschaftseigentümer bzw. Einwohner der Gemeinden Kirchberg am Wagram und Grafenwörth.
Standort neben B34, 3474 Kollersdorf
Das neue Wertstoffzentrum (WSZ) kann nach Freischaltung der e-card und Unterzeichnung der Benützungsvorschriften selbständig und zeitlich nahezu uneingeschränkt betreten werden. Die Registrierung muss persönlich erfolgen und ist ab 1. September auf dem Gemeindeamt möglich. Die freigeschaltete e-card wird zum Öffnen der Schrankenanlage bei jedem Zutritt benötigt.
An jedem Donnerstag von 15:00 – 19:00 Uhr ist das WSZ mit Personal besetzt. Zu diesem Zeitpunkt kann der Zutritt auch ohne freigeschaltete e-card erfolgen.
Die Abgabe von Problemstoffen und kostenpflichtigen Abfällen ist ebenfalls und ausschließlich in diesem Zeitraum möglich!
Benützungsvorschriften Sammelzentrum.pdf
mit e-card: | Mo - Sa | 06:00 - 22:00 Uhr | |
ohne e-card: | Do (werktags) | 15:00 - 19:00 Uhr | |
Problemstoffübernahme und Übernahme kostenpflichtiger Abfälle: |
Do (werktags) | 15:00 - 19:00 Uhr | |
In der Einführungsphase wird zu folgenden Zeiten Personal zur Unterstützung und Hilfestellung vor Ort sein: |
Mo, Di, Mi, Fr Do (werktags) |
08:00 - 16:00 Uhr 15:00 - 19:00 Uhr |
Information Werstoffzentrum.pdf
! Restmüll und gelbe Säcke sind ausschließlich über die Haushaltsabholung zu entsorgen!
Keine Abgabe am Wertstoffzentrum !
Kostenfrei am WSZ:• Baum- und Strauchschnitt |
Problemstoffe (aus Haushalten):• Druckgaspackungen (Spraydosen)
Kostenpflichtig am WSZ:• Reifen mit Felge |
Im Wertstoffzentrum Wagram ist die Übernahmestelle für tote Heimtiere, Wildtiere und tierische Abfälle eingerichtet.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Folder:
Standort neben B34, Kollersdorf
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag 07:00 – 17:00 Uhr
Freitag 07:00 – 12:00 Uhr
Tiefbau Burger GmbH
Lerchenfelderstraße 7A
3500 Krems/Donau
Tel.: 02732/70 888
Fax: 02732/70 888-4
E-Mail: office@tiefbau-burger.at
Web: www.tiefbau-burger.at
Tel.: +43 2279 2332 50
Tel. Kläranlage: +43 2279 29705
E-Mail: marktgemeinde@kirchberg-wagram.gv.at
E-mail Kläranlage: ka.altenwoerth@a1.net
Notruf: +43 676 5314706, +43 6769230088
Adresse Verbandskläranlage: Dammstraße 20, 3474 Altenwörth
Die Sitzgemeinde Kirchberg hatte sich schon 1970 entschlossen, die anstehenden Abwässer in einer zentralen Kläranlage zu säubern und in gereinigtem Zustand wieder der Umwelt zu übergeben. Fäkalien und Oberflächenwässer wurden in zwei getrennten Kanalsystemen entsorgt. Im Lauf der Zeit wurden durch das stetige Anwachsen der Gemeinde und größere Schmutzlastfrachten die Anlagen zu klein.
Daher wurden 1992 mit Hilfe der NÖ Landesregierung Studien in Auftrag gegeben, Abwasserentsorgungsmöglichkeiten im Raum Kirchberg zu finden. Die Gemeinde Kirchberg entschloss sich, nach Abwägung aller Aspekte, zur Errichtung einer Großkläranlage und dem dazugehörigen Leitungsnetz. Um Kosten zu sparen und die Nutzung zu maximieren, wurde ein Verband gegründet, dem sich mehrere Großgemeinden anschlossen:
Die Kläranlage wurde in der Großgemeinde Kirchberg, in der Katastralgemeinde Altenwörth errichtet und natürlich den Kapazitäten und Anforderungen gerecht dimensioniert. Am 26. Juni 1998 kam es zur Spatenstichfeier und nach nur 14 monatiger Bauzeit, am 1. Jänner 1999, war ein Probebetrieb der Anlage möglich. In der Verbandskläranlage des Gemeindeabwasserverbandes werden die Abwässer der Gemeinden Kirchberg am Wagram, Königsbrunn am Wagram und Großriedenthal gereinigt. Mit 1. Jänner 2014 ist die Marktgemeinde Absdorf dem Abwasserverband beigetreten.
Abwasserverband Satzung.pdf3.36 MB
Die Abwasserentsorgung erfolgt im Trennsystem. Das anfallende Abwasser wird über Ortskanäle und Gemeindepumpwerke in die 3 Verbandspumpwerke eingeleitet und von diesen über Transportleitungen zur Kläranlage gefördert. Dort wird es in die Kompaktrechenanlage, bestehend aus Feinrechen mit Rechengutverdichter, Rechengutwaschanlage, belüftetem Sandfang und Fettabscheider (Fabrikat Huber) zugeleitet. Von dort gelangt das nun mechanisch vorgereinigte Abwasser wahlweise in den Selektor oder in die SBR Becken.
Der Selektor kann aerob oder anaerob betrieben werden (Bio P. Entfernung).
Mit dem SBR-Verfahren (Sequencing Batch Reaktor) der Fa. BIOGEST erfolgt der gesamte biologische Abbauprozess (inklusive Nitrifikation, Denitrifikation und Schlammstabilisierung) einschließlich Belebung und Nachklärung in einem Becken.
Diese Technologie wird auch erfolgreich bei der Verbandskläranlage Altenwörth angewandt.
Die Ablaufwerte liegen derzeit weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten.
Das gereinigte Abwasser wird mittels Abzugvorrichtung in das Ablaufpumpwerk abgezogen und von dort über eine Druckleitung, unterhalb der Staustufe Altenwörth, in die Donau gepumpt.
Der anfallende Überschussschlamm wird in einen der 3 Schlammspeicher gepumpt und, nach Eindickung auf ca. 3 % Trockensubstanz, mittels Kammerfilterpresse unter Zugabe von Eisen(III)chlorid (FeCl³) und Kalk auf eine Trockensubstanz von ca. 35 % gepresst.
Der anfallende Klärschlamm wird von der Fa. Hydro Ingenieure Terracomp GmbH übernommen.
Endausbau: 22.000 EGW,
Derzeitige 1. Ausbaustufe
Während der Weinkampagne:
17.000 EGW (1.949 m³/d) ohne Schlammstabilisierung bzw.
11.000 EGW mit simultaner Schlammstabilisierung.
Außerhalb der Weinkampagne 8914 EGW (1.690) m³/d) mit simultaner Schlammstabilisierung.
BSB 5: max. 20 mg/l bzw. 95 % Mindestreinigungsleistung,
CSB: max. 75 mg/l bzw. 85 % Mindestreinigungsleistung,
Ammonium Stickstoff: max. 5 mg/l bei Abwassertemperaturen >8°C, Stickstoffentfernung: mindestens 70 bei Abwassertemperaturen (gesamtgebundener Stickstoff) >12°C,
Gesamt-Phosphor: max. 1 mg/l.
Anlagenteile 1. Ausbaustufe:
Betriebsgebäude mit Werkstätten und Garagen
Kompaktrechenanlage
Selektor 165 m³ Volumen
4 SBR Becken 6.864 m³ Gesamtvolumen
3 Drehkolbengebläse (SBR Becken) 1 Drehkolbengebläse (Selektor)
3 Schlammspeicher 1.650 m³ gesamt Volumen
Kammerfilterpresse
Fäkalübernahmestation
Fäkalspeicher 250 m³ Volumen
Biofilter (Abluftbehandlung)
Brunnen
zwei stationäre und zwei mobile Notstromaggregate
Ablaufpumpwerk
3 Verbandspumpwerke
Transportleitungen
4.400 lfm Freispiegelkanal (DN 300 bis DN 400)
9.110 lfm Druckleitung (DN 200 bis DN 300)
Projektbeschreibung:
Die PV-Anlage dient der Erzeugung von elektrischer Energie aus einer erneuerbaren Energiequelle. Als Primärenergieträger kommt dabei Sonnenenergie zum Einsatz. Die Montage der PV-Module erfolgte auf den Gebäuden der Kläranlage GAV-Wagram-Nördliches Tullnerfeld. Die PV-Anlage wird im Netzparallelbetrieb ausgeführt. Die Überschusseinspeisung erfolgt dreiphasig in den Hauptverteiler der Kläranlage. Das heißt der überwiegende Teil der erzeugten elektrischen Energie wird für den Eigenverbrauch der Kläranlage genutzt.
Die Module wurden mittels Dachhacken direkt mit der Dachkonstruktion verschraubt. Die Modulneigung beträgt zwischen 35° und 37°, die Ausrichtung ist südöstlich, Östlich und Westlich, der erforderliche Flächenbedarf beträgt 270m².
Im Wechselrichter erfolgt die Umwandlung der elektrischen Energie von Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom. Die Wechselrichter sind in den Technikräumen der Kläranlage aufgestellt. Die Verschaltung der PV-Module erfolgte zu je zwei Strings, die Solarkabel sind in einem entsprechenden Schutzrohr verlegt. Sicherheitseinrichtungen wie Feuerwehrschalter und Not-Aus Taster beim Zugangsbereich ermöglichen eine Freischaltung der DC-Leitung.
Kenndaten:
Anzahl der Module: 168 Stk., Fabrikat Jinko Solar
Leerlaufspannung Modulstrang: 810,6 V
Nennleistung (gesamt): 46,20 kWp
Enpassleistung: 40 kW
Montagart: Dachparallel mit einer Neigung von 35° und 37°
Wechselrichter: 2 Stk., Fabrikat Fronius
Einspeisepunkt: Hauptverteiler Kläranlage
Den aktuellen Anlagenstatus und Monatsdaten können Sie hier einsehen >> Monitor öffnen
Die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und die Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram betreiben in Form eines Gemeindeverbandes (bezeichnet als Gemeindeverband Wasserversorgung Wagram – Nördliches Tullnerfeld) die öffentliche Trinkwasserversorgung in beiden Gemeinden.
Tel.: +43 2279 2332 40
E-Mail: eisenschenk@kirchberg-wagram.gv.at
Notruf: +43 664 1803538
Information zum NÖ Wasserleitungsanschlussgesetz
Ortswasserleitung und Hausbrunnen: Trennung erforderlich! (BGM Info 09/2005)72.94 KB
Parteienverkehr: |
||
Montag: | 08:00 – 12:00 Uhr | |
Dienstag: | 08:00 – 12:00 Uhr | |
Mittwoch: | 08:00 – 12:00 Uhr | |
Donnerstag: | 08:00 – 12:00 Uhr | |
Freitag: | 08:00 – 12:00 Uhr |
Parteienverkehr Außendienst: |
|||
Montag: | 07:00 – 12:00 | 13:00 – 17:00 Uhr | |
Dienstag: | 07:00 – 12:00 | 13:00 – 17:00 Uhr | |
Mittwoch: | 07:00 – 12:00 | 13:00 – 17:00 Uhr | |
Donnerstag: | 07:00 – 12:00 | 13:00 – 17:00 Uhr | |
Freitag: | 07:00 – 12:00 |
Unmittelbar nach dem katastrophalen Donauhochwasser von 1954 wurde mit Unterstützung von Landesrat Johann Waltner aus Altenwörth die Planung für eine zentrale Wasserversorgungsanlage in Angriff genommen. Durch das Hochwasser war in den im Überschwemmungsgebiet gelegenen Ortschaften das Brunnenwasser ungenießbar geworden, akute Seuchengefahr bedrohte die Bevölkerung. Die Seuchengefahr war auch nach dem Rückgang des Hochwassers aufgrund des schlechten Bauzustandes vieler Hausbrunnen weiterhin gegeben. Beweggründe für die Errichtung einer zentralen Wasserversorgungsanlage waren neben der gesundheitlichen Gefährdung der Bewohner auch die wirtschaftliche Erleichterung der Arbeit der landwirtschaftlichen Bevölkerung und die Schaffung der Voraussetzungen für einen zeitgemäßen Ausbau von Wohnungen.
Das Landesamt B/4 hat im November 1955 einen Projektierungsbericht vorgelegt, wonach 28 Gemeinden mit 39 Katastralgemeinden in einer Gruppe vereinigt sind. Das Versorgungsgebiet reichte von Utzenlaa bis Straß im Straßertale, Brunnenfelder waren in der Umgebung von Fels am Wagram und in der Nähe von Mallon vorgesehen. Das Landesamt verschaffte sich auch einen wirtschaftlichen Überblick über dieses Projekt und ordnete die Untersuchung der Anlage und Wirtschaftlichkeit von einzelnen kleineren Gruppen in Gegenüberstellung zur Gesamtgruppe an. Am 10. März 1956 fand auf Einladung von Landesrat Johann Waltner eine unverbindliche Aussprache im Gasthaus Bauer in Kirchberg am Wagram statt, zu welcher die Bürgermeister von 26 Gemeinden geladen worden waren.
Gruppenwasserversorgung technischer Bericht.pdf
Gruppenwasserversorgung Zusammenstellung.pdf
Die Untersuchung verschiedener Entwürfe hat als günstigste Lösung für die Versorgung des vorgesehenen Gebietes die Errichtung von zwei voneinander unabhängigen Gruppen, und zwar der Gruppe Fels am Wagram und der Gruppe Kirchberg am Wagram, ergeben. Vorteile dieser Gruppenwasserversorgungen waren die Versorgung der Gemeinden mit einwandfreiem Trinkwasser, die Betriebssicherheit und die nur bei größeren Anlagen mögliche ständige fachmännische Wartung und Aufsicht. Die Gruppenwasserversorgung Wagram (nördliches Tullnerfeld) umfasste die Gemeinden Altenwörth, Bierbaum am Kleebühel, Frauendorf an der Au, Kollersdorf, Neustift im Felde, Utzenlaa und Winkl.
Das Projekt aus dem Jahre 1956 hat eine Wasserversorgung über einen zwischen Kirchberg und Oberstockstall zu errichtenden Hochbehälter, gespeist mit Grundwasser von einem Pumpwerk in der Nähe von Dörfl, vorgesehen. Da die Mehrkosten für eine zirka 4 km lange Transportleitung und für den Hochbehälter aus wirtschaftlichen Gründen nicht zu bewerkstelligen waren, hat man sich 1958 für die Errichtung eines vollautomatischen Pumpwerks entschieden, das so nah wie möglich an den Schwerpunkt des Versorgungsgebietes gelegt werden sollte.
Infolge der besonderen Lage des Versorgungsgebietes musste, um den Einfluss der Donauhochwässer auf die Qualität des Grundwassers auszuschalten, für die Brunnenanlage ein möglichst hoch gelegener Standort ausgewählt werden. Die Wahl fiel auf ein westlich der Straße von Neustift nach Kirchberg gelegenes Grundstück, da dieser Standort auch eine Erweiterung der Gruppe nach Norden und nach Westen ermöglichte. Die durchgeführten Probebohrungen brachten ein zufriedenstellendes Ergebnis.
Durch übereinstimmende Gemeinderatsbeschlüsse erfolgte der Zusammenschluss zur Verwaltungsgemeinschaft „Gemeinsame Wasserversorgungsanlage der Ortsgemeinden Neustift im Felde, Altenwörth, Bierbaum am Kleebühel, Frauendorf an der Au, Kollersdorf, Utzenlaa und Winkl“. Als Sitzgemeinde wurde die Gemeinde Neustift im Felde bestimmt, wirksam wurde die Verwaltungsgemeinschaft mit 1. März 1959. Die Bildung der Verwaltungsgemeinschaft wurde von der NÖ Landeregierung am 28. April 1959 genehmigt und diese Genehmigung im Landesgesetzblatt Nr. 496/1959 kundgemacht.
Am 13. April 1959 fand die wasserrechtliche Bewilligungsverhandlung für das Projekt über die Errichtung einer zentralen Wasserversorgungsanlage statt. Die Gesamtbaukosten für die Pumpstation mit 2 Brunnen, rund 21 km Hauptrohrleitungen und allen Hausanschlussleitungen wurden vom Landesamt B/4 mit S 6.500.000 errechnet. Die Gemeindeanteile wurden wie folgt festgelegt: Altenwörth 16,6%, Bierbaum am Kleebühel 15,6%, Frauendorf an der Au 8,9%, Kollersdorf 22%, Neustift im Felde 19,1%, Utzenlaa 8,6% und Winkl 9,2%. Die Bauarbeiten konnten im Jahre 1965 abgeschlossen werden.
Im Dezember 1965 begehrte die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram den Anschluss an das Leitungsnetz der Gruppenwasserversorgung.
Wegen Vereinigung der Gemeinden Königsbrunn am Wagram und Bierbaum am Kleebühel und der Gemeinden Kirchberg am Wagram und Altenwörth mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1972 gehören
der Verwaltungsgemeinschaft die Marktgemeinde Kirchberg am Wagram (74,6 %) und die Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram (25,4 %) an. 2014 wurde die Verwaltungsgemeinschaft in den „Gemeindeverband Wasserversorgung Wagram – Nördliches Tullnerfeld“ übergeführt.
Der Gemeindeverband Wasserversorgung Wagram – Nördliches Tullnerfeld betreibt die öffentliche Trinkwasserversorgung in der Marktgemeinde Kirchberg am Wagram und in der Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram.
VerbandsvorstandObmann BGM Ing. Wolfgang BenediktGGR Ing. Gerhard Ehn GR Franz Schenk GGR Christian Dreschkai GR Norbert Markl GR Nikolai Breitschopf GR Christioph Ortner |
Obmannstellvertreter BGM Franz Stöger
|
PrüfungsausschussObfrau GGR Maria Schneider |
Obfraustellvertreter GGR Karl Grill |
Stand 08/2022
Marktgemeinde Kirchberg am Wagram:
Altenwörth, Dörfl, Engelmannsbrunn, Gigging, Kirchberg am Wagram, Kollersdorf, Sachsendorf, Mallon, Mitterstockstall, Neustift im Felde, Oberstockstall, Unterstockstall, Winkl
Marktgemeinde Königsbrunn am Wagram:
Bierbaum am Kleebühel, Frauendorf an der Au, Hippersdorf, Königsbrunn am Wagram, Utzenlaa, Zaußenberg
Versorgte Einwohnerca. 6.300 Personen |
Fördermenge 2021346.209 m3 |
WasserzählerMarktgemeinde Kirchberg am WagramMarktgemeinde Königsbrunn am Wagram |
Stand 05/2022 1.618 Stk.667 Stk. 2.285 Stk. |
HydrantenMarktgemeinde Kirchberg am WagramMarktgemeinde Königsbrunn am Wagram |
168 Stk.68 Stk. 236 Stk. |
NetzlängenMarktgemeinde Kirchberg am WagramMarktgemeinde Königsbrunn am Wagram Transportleitungen |
ca. 41 kmca. 19 km ca. 23 km ca. 83 km |
• Trinkwasseraufbereitungsanlage
• Betriebsgebäude (alt)
• Wasserschutzgebiet
• 2 Brunnen und 1 Hochbehälter
• Transportleitungen
DI Herbert Kraner, DI Kraner ZT GmbH
Gemäß aktuellem Monitoringbericht von UNICEF und der WHO über den weltweiten Fortschritt im Bereich Wasserversorgung verfügen immer noch rund 1 Milliarde Menschen über keinen sicheren Zugang zu sauberem Wasser. „Keinen sicheren Zugang zu sauberem Trinkwasser“ bedeutet, dass ein Mensch mehr als einen Kilometer von einer sicheren Wasserstelle entfernt ist und täglich mit weniger als 20 Liter Wasser auskommen muss.
Wir leben in einem Land, in dem wir uns diesbezüglich zum Glück keine Sorgen machen müssen. Und dennoch gehört auch bei uns eine funktionierende Trinkwasserversorgung zu den wichtigsten öffentlichen Infrastruktureinrichtungen. Veraltete Versorgungssysteme erfordern oft Anpassungsmaßnahmen, und so war es auch im Versorgungsgebiet des Gemeindeverband Wasserversorgung Wagram – Nördliches Tullnerfeld nach 5 Jahrzehnten an der Zeit, die Trinkwasserversorgungsanlage wieder auf neue Beine zu stellen.
Unsere Aufgabe war es, sowohl aus qualitativer als auch aus quantitativer Sicht ein Projekt zu entwickeln und umzusetzen, das auch für die kommenden Jahrzehnte die Aufrechterhaltung einer qualitativ hochwertigen Trinkwasserversorgung sicherstellt.
Mein besonderer Dank gilt an dieser Stelle allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und den politischen Vertreterinnen und Vertretern des Wasserverbandes und der Marktgemeinden Kirchberg am Wagram und Königsbrunn am Wagram, allen ausführenden Unternehmen, sowie nicht zuletzt meinem Team für die ausgezeichnete Zusammenarbeit, die eine wesentliche Grundlage für die positive Umsetzung dieses Projektes war.
Um auch in Zukunft die Bevölkerung der Marktgemeinden Kirchberg am Wagram und Königsbrunn am Wagram mit einwandfreiem Trinkwasser in ausreichender Menge und mit guter Qualität versorgen zu können, war vor allem auf Grund des fortgeschrittenen Alters der bestehenden Wasserversorgungsanlage die Errichtung eines neuen Wasserwerkes auf dem aktuellsten Stand der Technik erforderlich.
Die beiden alten Brunnenanlagen 1 und 2 stammten aus dem Jahr 1959. Aufgrund des hohen Baualters wurden daher am bestehenden Brunnenfeld zwei neue Brunnen nach dem heutigen Stand der Technik errichtet. Diese beiden neuen Brunnenanlagen (Brunnen Nord und Süd) weisen eine Förderleistung von jeweils 25 l/s auf. Beide Brunnen sind jeweils mit einer Tauchmotorpumpe ausgestattet.
Die neuen Brunnen wurden bis zum anstehenden Grundwasser-Stauer mit einem Bohrdurchmesser von DN 880 mm abgeteuft.
Die Brunnen wurden mit Edelstahl-Rohren DN 500 ausgebaut. Als Filter wurden Wickeldraht-Filterrohre DN 500, ebenfalls aus Edelstahl eingebaut. Die Filterstrecken befinden sich bei ca. 6,5 – 10,5 m sowie bei 11,5 bis 14,5 m unter Geländeoberkante.
Die Wasserentnahme erfolgt über die Tauchmotorpumpen, die das Grundwasser zur Aufbereitungsanlage im neuen Betriebsgebäude fördern.
Sämtliche Aufbereitungskomponenten wurden im neuen Betriebsgebäude im Brunnenfeld untergebracht. Die Aufbereitung erfolgt in zweistraßiger Ausführung mit je einer Membrananlage für jeden Brunnen. Mit diesen Membrananlagen, die nach dem Verfahren der Umkehrosmose betrieben werden, können im Wasser enthaltene Schadstoffe (Nitrat, Pestizide) entfernt werden. Weiters werden durch diese Anlagen auch die im Wasser enthaltenen Härtebildner deutlich reduziert (Verminderung der Wasserhärte!).
Ein Teilstrom des Rohwassers wird als Verschnitt-Wassermenge an den Membrananlagen vorbei und zur zusätzlichen Pestizidentfernung über eine Aktivkohlefilteranlage geführt. Nach Zusammenführung der beiden Straßen und des Verschnitt-Wassers wird das aufbereitete Wasser noch zur Desinfektion durch eine UV-Anlage geleitet und über eine Pumpstation in den bestehenden Hochbehälter gefördert. Über diesen Hochbehälter wird das gesamte Wasserleitungsnetz des Verbandes versorgt.
Nach Verlassen des Wasserwerkes wird das aufbereitete Trinkwasser über neu errichtete Leitungen bis zur Landesstraße in das nördliche bzw. in das südliche Versorgungsnetz geleitet.
Zur Ableitung der im Zuge der Aufbereitung anfallenden nicht zusätzlich verunreinigten Wässer dient eine Druckleitung mit einer Länge von ca. 1100 m zu einem bereits bestehenden natürlichen Versickerungsbecken südlich von Neustift.
Zur Ableitung von im Wasserwerk anfallendem Schmutzwasser (Sanitäranlagen, Ablaufrinnen) wurde eine Druckleitung DN/OD 90 mit einer Länge von ca. 330 m bis zum nächstgelegenen Schmutzwasserschacht in Neustift errichtet.
Brunnen
• Förderleistung pro Brunnen: 25l/s
Membrananlagen
nach dem Verfahren der Umkehrosmose
• Durchsatzleistung pro Anlage: ca.18l/s
• Reinwasser pro Anlage: ca. 13,5l/s
• Konzentrat pro Anlage: ca. 4,5l/s
Aktivkohlefilter
entfernt Pestizide im Verschnitt-Wasser
• Gesamt-Durchsatzleistung: ca. 14l/s
Pumpstation
fördert das aufbereitete Wasser in die Ortsnetze und bis zum Hochbehälter in Mitterstockstall
• Durchsatzleistung: ca. 41l/s
• Manometrische Förderhöhe: ca. 95m
UV-Anlage
desinfiziert das aufbereitete Wasser
• Durchsatzleistung: ca. 41l/s
Wasserwerk Neustift im Felde Festschrift Trinkwasseraufbereitung 2018.pdf10.27 MB
Gemeinsam mit dem bekannten YouTuber Michael Buchinger hat die Österreichische Vereinigung für das Gas- und Wasserfach eine Videoreihe zum Thema Wasserkreislauf produziert. Ziel war es, den gesamten Wasserkreislauf von der Quelle bis zur Kläranlage für Jugendliche aufzubereiten und sie für das Thema Wasserschutz zu sensibilisieren.
Telefon: +43 2279 2332 20
E-Mail: bauer@kirchberg-wagram.gv.at
Zuständigkeit: Hauptbuchhaltung, Darlehensverwaltung, E-Banking, Stiftungsverwaltung, Budgeterstellung mit Voranschlag und Rechnungsabschluss.
Telefon: +43 2279 2332 14
E-Mail: schiel@kirchberg-wagram.gv.at
Zuständigkeiten: Posteinlauf, Abgabenbuchhaltung mit Mahnwesen, Kindergartenvorschreibung, Urlaubskartei, Müllverwaltung.
Telefon: +43 2279 2332 15
E-Mail: humer@kirchberg-wagram.gv.at
Zuständigkeit: Kanal- und Wassergebührenvorschreibungen, Verbandsbuchhaltungen, Amtstaxen, Betriebskostenabrechnungen, Gebührenverrechnung bei Wagramhalle und Freibad.
Telefon: +43 2279 2332 15
E-Mail: humer@kirchberg-wagram.gv.at
Grundsätzlich müssen nach dem NÖ Hundehaltegesetz an öffentlichen Orten im Ortsbereich Hunde an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential und auffällige Hunde sind gemäß § 8 Abs. 4 des NÖ Hundehaltegesetzes an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine zu führen.
Zusätzlich besteht gemäß § 8 Abs. 5 NÖ Hundehaltegesetz für alle Hunde eine Maulkorb- und Leinenpflicht, wenn es auf Grund der äußeren Umstände notwendig ist, dass nur damit eine Gefährdung oder unzumutbare Belästigung von Menschen und Tiere ausgeschlossen werden kann, beispielsweise
Hundeführer haben die Exkremente von Hunden unverzüglich zu beseitigen und zu entsorgen. Dafür stehen im Gemeindegebiet auch gratis Hundesackerl zur Verfügung.
Das NÖ Hundehaltegesetz gilt grundsätzlich nur im „Ortsgebiet“ - außerhalb gelten andere Regelungen wie etwa das NÖ Jagdgesetz, das NÖ Feldschutzgesetz bzw. das Forstgesetz.
Allerdings können Gemeinden durch Verordnung auf Basis des NÖ Hundehaltegesetzes festlegen, dass auch für Bereiche außerhalb des engeren Ortsgebietes etwa Leinenzwang festgelegt wird.
Im Gemeindegebiet von Kirchberg am Wagram gibt es seit 15. April 2021 folgende zusätzliche Gebiete mit Leinenzwang:
Telefon: +43 2279 2332 12
E-Mail: haubner@kirchberg-wagram.gv.at
Zuständigkeit: Straßenbau, öffentliche Beleuchtung, Bauhof
Telefon: +43 2279 2332 13
E-Mail: heiss@kirchberg-wagram.gv.at
Zuständigkeit: Meldeamt, Einlaufstelle, Parteienverkehr
Die Gemeinde ist Baubehörde erster Instanz. Jede bauliche Veränderung im Gemeindegebiet bedarf eines Ansuchens bei der Baubehörde. Im Bauamt werden alle Flächenwidmungspläne und Katastermappen verwaltet. Jede bauliche Veränderung durch Neu-, Ein-, oder Umbauten müssen auf die gesetzliche Richtigkeit überprüft und gemeldet werden. Die notwendigen Formulare und Ansuchen hierfür liegen auf der Gemeinde auf oder können über die Homepage bezogen werden.
Bauberatung von Niederösterreich GESTALTE(N): www.noe-gestalten.at/bauberatung
Hinweis: Dieses Download-Service ist eine zusätzliche Informationsmöglichkeit für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde. Die analogen Unterlagen wurden nach bestem Wissen und Gewissen möglichst vollständig und unverändert in digital nutzbare Dokumente umgewandelt, eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen kann jedoch nicht übernommen werden. Eine rechtsverbindliche Information erhalten Sie durch Einsicht in die Originalunterlagen am Gemeindeamt.
Telefon: +43 2279 2332 13
E-Mail: heiss@kirchberg-wagram.gv.at
Zuständigkeit: Meldeamt, Einlaufstelle, Parteienverkehr
Jeder Bürger ist verpflichtet, seinen derzeitigen Wohnsitz oder eine Veränderung desselbigen dem Staat mitzuteilen. Die Verwaltung aller Haupt- und Nebenwohnsitze der Bürger wird über elektronische Datenbanken des Zentralen Meldeamtes verwaltet.
An- und Abmeldevorgänge
Nähere Informationen sind Sie unter https://www.oesterreich.gv.at/themen/dokumente_und_recht/an__abmeldung_des_wohnsitzes.html zu finden.
Standesbeamtin
Telefon: +43 2279 2332 30
E-Mail: standesamt@kirchberg-wagram.gv.at
Standesbeamtin
Telefon: +43 2279 2332 23
Email: kuehrer@kirchberg-wagram.gv.at
Standesbeamtin
Telefon: +43 2279 2332 23
Email: gaubitzer@kirchberg-wagram.gv.at
Amtszeiten: Mo.-Fr. 07.00-12.00 Uhr
Samstag nur Trauungen
Adresse: Marktplatz 6, 3470 Kirchberg am Wagram (Gemeindeamt)
Zum Standesamts-und Staatsbürgerschaftsverband Kirchberg am Wagram gehören 7 Gemeinden: Absdorf, Fels am Wagram, Grafenwörth, Großriedenthal, Großweikersdorf (seit 01.01.2015), Kirchberg am Wagram und Königsbrunn am Wagram.
Das Standesamt ist ein „Begleiter für das Leben“. Nach diesem Motto sehen wir uns als eine moderne Dienstleistungseinrichtung und erledigen sämtliche Personenstandsangelegenheiten „von der Wiege bis zur Bahre“. Das Standesamt steht Ihnen für Auskünfte zu allen Fragen gerne zur Verfügung.
Geburt
Heirat
Sterbefall
Eines der freudigsten und festlichsten Ereignisse eines Paares ist die Eheschließung. Gerade in dieser Hinsicht hat Kirchberg am Wagram wirklich viel zu bieten. Ein moderner Trauungssaal, in warmen Orangetönen gehalten, bietet den festlichen Rahmen für die standesamtliche Zeremonie. Je nach Vereinbarung sind auch samstags Hochzeiten möglich. Bei der Gestaltung der Trauung gehen wir gerne auf die Wünsche des Brautpaares ein und helfen bei der Auswahl von passenden Texten und Musikstücken.
Eine standesamtliche Hochzeit ist nicht nur in den Trauungssälen (Kirchberg am Wagram und Großweikersdorf) möglich. Als weitere Serviceleistung kann der Bund der Ehe auch an einem von Ihnen gewünschten Ort in einer der verbandsangehörenden Gemeinde geschlossen werden. Da dieser Ort dem Anlass entsprechen soll, besprechen Sie Ihre diesbezüglichen Wünsche mit Ihrer/Ihrem Standesbeamtin/en.
Wenn Sie einen bestimmten Termin für Ihre Trauung haben, geben Sie diesen rechtzeitig bekannt. Wir reservieren diesen gerne für Sie.
Unterlagen für Eheschließung und eingetragene Partnerschaften:
Geschiedene haben zusätzlich mitzubringen:
Verwitwete haben zusätzlich mitzubringen:
Wenn Sie gemeinsame Kinder haben:
Fremde Staatsangehörige/Im Ausland geborene Personen:
Abhängig vom Herkunftsland sind weitere Unterlagen notwendig. Grundsätzlich gilt jedoch:
Alle Urkunden aus dem Ausland sollten entweder internationale Urkunden sein oder müssen auf Deutsch übersetzt werden und müssen die erforderlichen Beglaubigungen oder Apostillen (je nach Land verschieden) aufweisen.
Bitte beachten Sie in diesem Fall auch den oft wesentlich längeren Zeitraum, den Sie für die Beibringung aller Unterlagen benötigen.
Evidenzführerin: Renate Reinberger
Telefon: +43 2279 2332 30
Amtszeiten: Mo.-Fr. 07.00-12.00 Uhr
E-Mail: standesamt@kirchberg-wagram.gv.at
Adresse: Marktplatz 6, 3470 Kirchberg am Wagram (Gemeindeamt)
Der Staatsbürgerschaftsnachweis ist in Österreich das einzige Dokument, das die Zugehörigkeit einer Person zum Staate Österreich nachweist. Ein Staatsbürgerschaftsnachweis ist unbefristet gültig. Auch bei Namensänderungen ( z.B. nach einer Eheschließung) muss kein neuer Staatsbürgerschaftsnachweis mehr ausgestellt werden.
Seit dem 1.11.2013 kann bei jeder Staatsbürgerschaftsbehörde in Österreich, unabhängig vom Wohnsitz, ein Staatsbürgerschaftsnachweis beantragt werden. Dies ist zum Beispiel bei der Geburt eines Kindes von Vorteil, da das Standesamt, das die Geburt beurkundet, auch gleich den Staatsbürgschaftsnachweis für Ihr Kind ausstellen kann.
Notwendige Unterlagen für erstmalige Ausstellung:
Telefon: +43 2279 2332 11
E-Mail: benedikt@kirchberg-wagram.gv.at
Telefon: +43 2279 2332 11
E-Mail: marktgemeinde@kirchberg-wagram.gv.at
Telefon: +43 2279 2332 12
E-Mail: haubner@kirchberg-wagram.gv.at
Telefon: +43 2279 2332 22
E-Mail: maerz@kirchberg-wagram.gv.at